Bundeskabinett beschließt Steuerentlastung für Gastronomie
Das Bundeskabinett hat am heutigen 10. September das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, in dem Steuerentlastungen für Pendler und Gastronomen auf den Weg gebracht wurden.
Dabei stand auch der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Mittelpunkt. Dies ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.
Umsatzsteuersatz auf Speisen wird zum 1. Januar von 19 auf 7 Prozent gesenkt
Im Wortlaut hat das Bundesfinanzministerium am 10. September folgende Meldung veröffentlicht: „Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird von derzeit 19 Prozent ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt. Hiermit wird die Gastronomiebranche gestärkt. Außerdem soll sich die Steuersenkung auf niedrigere Preise auswirken. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie zum Beispiel Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.“
Ingrid Hartges, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), wies im „Focus“ auf die „schwierige Lage der Gastronomie" hin. „Ob und in welchem Umfang Preissenkungen möglich sind, hängt maßgeblich von der Kostenentwicklung ab, insbesondere für Wareneinsatz und Personal", sagte sie im Juni.
Maßnahme kostet bis 2030 mehr als 19 Milliarden Euro
Laut Referentenentwurf kostet die Maßnahme im Jahr 2026 insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Bis 2030 summieren sich Kosten von mehr als 19 Milliarden Euro auf.
Nach der Zustimmung im Kabinett sind Bundesrat und Bundestag am Zug.