20.04.2026

GGL: Zwangsgeldbescheid an Capital Bra in Höhe von 250 000 Euro auf Konzert zugestellt

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) informiert über ein laufendes Verfahren gegen den Rapper Capital Bra wegen Werbung für illegales Glücksspiel. Die Behörde hat dem Rapper laut eigenen Angaben bei einem Club-Konzert am 18. April in Wiesbaden ein Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250 000 Euro zugestellt.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat dem Rapper Capital Bra bei einem Club-Konzert am 18. April in Wiesbaden ein Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250 000 Euro zugestellt.

Als Grund gibt die GGL an, dass der als Capital Bra bekannte Rapper auf seinen Social-Media-Kanälen wiederholt Inhalte veröffentlichte, in denen er illegales Online-Glücksspiel spielt und bewirbt.

Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen, Verbreitung der Aufnahmen und Werbung für illegale Online-Glücksspielanbieter

Nach Erkenntnissen der GGL filmte sich der Rapper dabei, wie er an unerlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnimmt, und verbreitete diese Aufnahmen in Livestreams und stellte sie auf seinen Kanälen auch als Videos zur Verfügung. Darüber hinaus bewirbt er entsprechende Webseiten dauerhaft über Banner-Werbung und betreibt eine Vergleichsseite für illegale Online-Glücksspielanbieter.

Diese Handlungen stellen laut GGL eine Form der Werbung für illegale Glücksspiele dar. Gemäß § 5 Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) ist Werbung für illegales Glücksspiel in Deutschland verboten.

Verfahren bereits Oktober 2025 eingeleitet 

Die GGL leitete bereits im Oktober 2025 ein Verfahren gegen Capital Bra wegen Werbung für illegales Glücksspiel ein. Der YouTuber Marvin Wildhage veröffentlichte bereits im Juni 2025 ein Video über den Sachverhalt.

Zwangsgeldbescheid bei Konzert in Wiesbaden mit Hilfe von Polizei zugestellt

Auf eine Anhörung reagierte Capital Bra nicht. In der Folge wurde eine Untersagungsverfügung einschließlich Zwangsgeldandrohung zugestellt, die ebenfalls unbeantwortet blieb. Zur Durchsetzung der  Untersagungsverfügung setzte die GGL ein Zwangsgeld in Höhe von 250 000 Euro fest und konnte diese Festsetzung laut GGL-Pressemitteilung im Rahmen eines Club-Konzertes des Rappers am vergangenen Wochenende in Wiesbaden mit Hilfe des zuständigen Polizeipräsidiums Westhessen zustellen.  

Die GGL stellt klar: „Das Streaming der Teilnahme an illegalem Glücksspiel wird als Werbung eingestuft. In solchen Fällen verfolgt die Behörde Verstöße konsequent mit Untersagungsverfügungen und setzt diese bei Nichtbeachtung durch empfindliche Zwangsgelder durch.“

„Konsequente behördliche Maßnahmen“

Illegales Glücksspiel darf weder beworben noch durch scheinbar unterhaltende Inhalte verharmlost oder gefördert werden. „Wir schrecken auch vor bekannten Namen nicht zurück. Wer illegales Glücksspiel bewirbt, muss mit konsequenten behördlichen Maßnahmen rechnen“, betont Ronald Benter, Vorstand der GGL.

Ziel der Maßnahmen sei es, Verbraucher vor den Risiken illegaler Glücksspielangebote zu schützen. Diese unterliegen keiner staatlichen Aufsicht, bieten keinen ausreichenden Spielerschutz und bergen erhebliche Gefahren wie Suchtentwicklung und finanzielle Verluste.

Manipulierte oder unrealistische Darstellungen durch Streamer

Die GGL weist in diesem Zusammenhang auch auf eine häufig verbreitete Werbepraktik im Umfeld von Streaming und Social Media hin. Influencer und Streamer präsentieren laut GGL in Livestreams und Videos häufig virtuelle Automatenspiele sowie Online-Casino-Spiele, die manipuliert oder unrealistisch dargestellt sein können. Dadurch könne bei Zuschauern der Eindruck entstehen, außergewöhnlich hohe Gewinne seien jederzeit erreichbar.

Zusätzlich werden der GGL zufolge durch die Streamer gezielt Anreize zur Teilnahme geschaffen, etwa durch Gewinnspiele: Nutzer, die sich über bereitgestellte Links auf beworbenen Glücksspielseiten registrieren und einen Mindestbetrag einzahlen, erhalten die Möglichkeit, Geld- und Sachpreise zu gewinnen.