22.10.2026

Glücksspielregulierung vor wichtigen Weichenstellungen

Jeroen Laemers von Gaming in Europe führte durch das Webinar mit Dr. Jörg Hofmann, Melchers Law, Christian Heins, EGG und Dr. Nepomuk Nothelfer, Melchers Law.

Beim Webinar „The German iGaming market in 2027 and beyond“ von Gaming in Germany am 21. Oktober drehte sich alles um wichtige regulatorische Entscheidungen, die im deutschen Online-Glücksspiel in den kommenden Monaten anstehen.

Neben der Zukunft erhöhter Einzahlungslimits beschäftigen die Branche ein möglicherweise weitreichender Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle, der Kampf gegen illegale Angebote sowie die mögliche Zulassung von E-Sport-Wetten. Bei dem Webinar diskutierten vier Branchenexperten die zentralen Baustellen des regulierten Marktes.

Zeitdruck bei erhöhten Einzahlungslimits

Besonders groß ist der Zeitdruck bei den erhöhten Einzahlungslimits. Rechtsanwalt Dr. Jörg Hofmann von Melchers Law wies darauf hin, dass die derzeitigen Genehmigungen zum Jahresende auslaufen. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht grundsätzlich ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1 000 Euro je Spieler und Monat vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch höhere Grenzen von bis zu 10 000 beziehungsweise 30 000 Euro genehmigt werden.

Offen ist allerdings, wie künftig die dafür erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Spieler überprüft werden soll. Das bislang eingesetzte Verfahren „Schufa G“ ist durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen unter Druck geraten. Kritisiert wird vor allem, dass es Aussagen zur Kreditwürdigkeit erlaubt, aber kein umfassendes Bild von Einkommen, Vermögen und finanzieller Leistungsfähigkeit vermittelt.

Als Alternativen werden laut Hofmann unter anderem Open Banking sowie klassische Einkommens- und Vermögensnachweise diskutiert. Eine Entscheidung könnte bei einer für den 18. November vorgesehenen Sitzung des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) fallen. Bis zum Jahresende bliebe den Unternehmen anschließend aber nur wenig Zeit.

Hofmann empfiehlt Anbietern deshalb, Anträge für neue Genehmigungen möglichst frühzeitig einzureichen.

„Andernfalls könnten Spieler mit bislang erhöhten Limits zum Jahreswechsel zunächst auf die regulären 1 000 Euro zurückfallen. Dies kann auch Auswirkungen auf die Kanalisierung haben. Kunden, die zuvor deutlich höhere Beträge einzahlen durften, könnten auf nicht regulierte Angebote ausweichen“, erläutert Hofmann.

VG Halle-Beschluss könnte größere Kreise ziehen

Zusätzliche Brisanz erhält die Diskussion durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 6. August 2026, Az.: 7 B 491/25 HAL). Nach Einschätzung Hofmanns reicht deren mögliche Bedeutung weit über den Streit um Einzahlungslimits hinaus. Das Gericht sehe Defizite beim Vollzug der Glücksspielregulierung. Eine Rolle spielt dabei auch der weitere Einsatz von „Schufa G“, obwohl Gerichte bereits Zweifel an der Eignung des Verfahrens geäußert hatten.

Ein hinreichend schwerwiegendes Vollzugsdefizit könnte nach Hofmanns Einschätzung europarechtliche Konsequenzen haben. Dabei gehe es insbesondere um die Dienstleistungsfreiheit und die Frage, ob die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags konsequent und kohärent durchgesetzt werden. Im Extremfall könnte dies die Durchsetzbarkeit von Verboten und anderen regulatorischen Instrumenten berühren.

„Davon könnten ausgerechnet illegale Anbieter profitieren. Sie könnten bei Vollzugsmaßnahmen argumentieren, dass die zugrunde liegende Regulierung selbst nicht kohärent umgesetzt werde“, legt Hofmann dar.

Der Rechtsanwalt erwartet allerdings, dass sich weitere Instanzen mit der Entscheidung befassen werden. Letztlich könnte die europarechtliche Frage sogar beim Europäischen Gerichtshof landen.

Alternativen und ihre Risiken

Bei der Suche nach einer Alternative zu „Schufa G“  gilt Open Banking als eine Option. Dabei könnten mit Zustimmung des Kunden Kontodaten zur Bewertung seiner wirtschaftlichen Situation herangezogen werden. Hofmann sieht jedoch auch hier Risiken: „Ein weitreichender Einblick in persönliche Finanzdaten kann Spieler abschrecken und zusätzliche Hürden für den legalen Markt schaffen.“ Anbietern, die eigene Prüfverfahren entwickeln, rät er deshalb zu einer frühzeitigen Abstimmung mit der GGL.

Initiative will Schwarzmarkt mit Daten erfassen

Einen europäischen Blick auf den illegalen Glücksspielmarkt warf Christian Heins, Gründer der European Gambling Gathering (EGG). Die Initiative will belastbare Daten für Regulierungsbehörden, Glücksspielunternehmen, Dienstleister und Medien sammeln und insbesondere die Aktivitäten illegaler Anbieter systematisch untersuchen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Online-Werbung, vor allem auf Social Media-Plattformen. Auf dem deutschen Markt wurden Heins zufolge Suchergebnisse ausgewertet und beworbene Glücksspielangebote mit der Whitelist der GGL abgeglichen. Auf diese Weise habe man Google konkret aufzeigen können, in welchem Umfang Werbung für nicht lizenzierte Angebote ausgespielt wurde.

„Google hat auf die Ergebnisse reagiert. In Deutschland sind inzwischen Verbesserungen erkennbar“, sagt Heins.

Auf europäischer Ebene bestehe das Problem jedoch fort. Deshalb soll die Datenerhebung international ausgeweitet werden. Während es in einzelnen Märkten um Werbevolumina von einigen Millionen Euro gehe, könne die Größenordnung europaweit in die Milliarden reichen. Neben dem Schwarzmarkt und der Werbung will sich die EGG mit Kryptowährungen, Geldwäscheprävention und Spielerschutz beschäftigen.

„Gerade beim Spielerschutz sollten Daten stärker genutzt werden, um zu untersuchen, welche regulatorischen Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten“, sagt Heins.

Die Initiative soll nach seinen Angaben in Kürze formal als Verband gegründet werden. Neben einem Kreis von Gründungsmitgliedern gebe es bereits mehrere Hundert Interessenten und Kontakte.

E-Sport-Wetten könnten neue Produktkategorie werden

Bewegung zeichnet sich zudem bei E-Sport-Wetten ab. Dr. Nepomuk Nothelfer, Rechtsanwalt bei Melchers und Associate Professor an der University of Agder, berichtete, dass der GGL bereits ein entsprechender Antrag vorliegt. Bislang hat die Behörde E-Sport-Wettbewerbe nach seiner Darstellung noch nicht für entsprechende Wettangebote zugelassen.

Nothelfer hält eine pauschale Ablehnung von E-Sport als Grundlage erlaubnisfähiger Sportwetten rechtlich jedoch nicht für überzeugend. Entscheidend sei vielmehr der jeweilige Wettbewerb. Zwar erfülle nicht jedes Turnier automatisch die Anforderungen des deutschen Glücksspielrechts. Bei professionell organisierten Wettbewerben könne dies jedoch durchaus der Fall sein.

„Im Rahmen einer Analyse sind neun E-Sport-Disziplinen identifiziert worden, die grundsätzlich infrage kommen“ schildert Nothelfer.

Auf drei davon konzentriere sich das laufende Verfahren besonders. Die GGL habe den Antrag nicht zurückgewiesen, sondern zusätzliche Informationen angefordert. Nothelfer wertet dies als positives Signal, eine Entscheidung steht allerdings noch aus.

Eine Besonderheit liegt in der Struktur des E-Sport-Marktes. Während im klassischen Sport häufig Verbände als zentrale Ansprechpartner dienen, sind beim E-Sport mehrere Akteure beteiligt. Publisher besitzen die Rechte an den Spielen, Wettbewerbe werden teilweise von eigenständigen Veranstaltern organisiert. Für einen regulatorischen Antrag müssen daher Informationen unterschiedlicher Beteiligter zusammengeführt werden.

Vor allem die Integrität der Wettbewerbe ist für die Glücksspielaufsicht von Bedeutung.

„Große Publisher und Turnierveranstalter haben selbst ein erhebliches Interesse daran, Manipulationen zu verhindern“, lautet Nothelfers Einschätzung. Teilweise seien dafür inzwischen umfangreiche Kontrollstrukturen aufgebaut worden.

Ob E-Sport-Wetten tatsächlich als neue legale Produktkategorie auf den deutschen Markt kommen, ist damit weiterhin offen. Dass sich die GGL inhaltlich mit dem Antrag beschäftigt, deutet nach Nothelfers Ansicht jedoch darauf hin, dass die Tür nicht grundsätzlich verschlossen ist.

Viele der beim Webinar angesprochenen Fragen werden am 10. November bei der Gaming in Germany Conference in Berlin erneut intensiv diskutiert. Dann stehen unter anderem die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags, der Schwarzmarkt und die Weiterentwicklung des legalen Produktangebots auf der Agenda.