21.09.2020

Glücksspielstaatsvertrag 2021: Positiv, aber mit Luft nach oben

Uwe Proll, Chefredakteur und Herausgeber des Behörden Spiegel, moderierte die Webkonferenz.

Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 war Thema einer zweitägigen, hochkarätig besetzten Webkonferenz zum Glücksspielwesen, die Uwe Proll, Chefredakteur und Herausgeber des Behörden Spiegel, moderierte.

In verschiedenen Panels schätzten Politiker, Wissenschaftler und Anbieter den neuen Vertrag ein, der Mitte kommenden Jahres in Kraft treten soll. Alle Seiten werteten es vor allem als positiv, dass die Länder sich auf eine gemeinsame Linie geeinigte haben. Gleichzeitig sahen aber vor allem die Glücksspielanbieter und die Wissenschaftler bei der konkreten Umsetzung noch deutlich „Luft nach oben“ und sind gespannt auf die Ausführungsgesetze der einzelnen Länder.

Die Gefahr eines föderalen Flickenteppichs besteht nach wie vor, denn trotz eines mutmaßlich gemeinsamen Gücksspielstaatsvertrags – 13 von 16 Ländern müssen zustimmen – bleiben etliche Regelungen in der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Ein Beispiel ist die sogenannte Öffnungsklausel beim gewerblichen Spiel. Sie ermöglicht die Zulassung von bis zu drei Spielhallen unter einem Dach, wenn strenge Qualitätskriterien eingehalten werden. Jedes Land entscheidet selbst darüber, ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Ähnliches gilt zum Beispiel bei Online-Casinospielen wie Roulette, lack Jack und ähnlichen. Die Entscheidung, ob sie solche Spiele erlauben, und wenn ja, ob über Konzessionsvergabe oder als eigenes Angebot, bleibt jedem Land selbst überlassen.

Über die Qualität des Vertrags bei der Sicherstellung des Spieler- und des Datenschutzes sowie über die Bedeutung der Werbung gingen die Meinungen der Diskutanten zum Teil weit auseinander.

Einen ausführlichen Bericht über die Webkonferenz des Behörden Spiegel lesen Sie in der Oktober-Ausgabe vom AutomatenMarkt.