Glücksspielstaatsvertrag nimmt weitere Hürde
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf eines Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschlossen. Das teilt die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Damit hat der Glücksspielstaatsvertrag eine weitere wichtige Hürde genommen.
Die finale Entscheidung muss nun der Landtag treffen. Da die Regierungsparteien dort über eine Mehrheit verfügen, gehen Beobachter davon aus, dass die Zustimmung des Landtags nur noch eine Formsache ist.
Erst Anfang des Jahres hatte Uneinigkeit in der Schwarz-Rot-Grünen Landesregierung von Sachsen-Anhalt für Aufsehen gesorgt. Die SPD-Fraktion im Landtag äußerte Vorbehalte. Sie störte sich daran, dass Handlungen, die jahrelang illegal waren – nämlich Online-Glücksspiel anzubieten – plötzlich legal sein sollten. Es könne nicht sein, dass der Schwarzmarkt mit einem Federstrich legalisiert werde, hieß es von Seiten der SPD.
Insgesamt müssen mindestans 13 Länder „Ja“ zum Staatsvertrag sagen. Die Zustimmung Sachsen-Anhalts ist von besonderer Bedeutung, weil dort die gemeinsame Aufsichtsbehörde entstehen soll, die die bundesweiten Regeln des Staatsvertrags zukünftig kontrolliert. Laut Magdeburger Staatskanzlei könne diese Behörde ihre Arbeit zu Beginn des Jahres 2023 aufnahmen.