28.10.2026

Großrazzia und die Folgen: Was 77,6 Millionen Euro Steuerschaden über den Schwarzmarkt verraten

Der DSWV fordert dazu auf, vor dem Hintergrund einer Großrazzia in Frankfurt, Schlussfolgerungen auf die Größe des Online-Schwarzmarktes zu überprüfen.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) greift in einer aktuellen Pressemitteilung erneut die Großrazzia gegen das illegale Onlineglücksspiel vom 7. September 2026 auf (AutomatenMarkt berichtete). Bei dem Einsatz unter Beteiligung von rund 100 Beamten wurden elf Objekte im Rhein-Main-Gebiet mit dem Schwerpunkt Frankfurt durchsucht und ein Haftbefehl vollstreckt. Insgesamt sollen rund 5,86 Milliarden Euro über die illegal betriebenen Online-Platformen geflossen sein. Insgesamt wurde bei der Razzia ein Vermögen von etwa 82 Millionen Euro sowie „hochwertige Fahrzeuge“ beschlagnahmt und Konten gepfändet.

36,3 Prozent des gesamten legalen Steueraufkommens

Alleine durch diesen einen Anbieter soll ein mutmaßlicher Steuerschaden in Höhe von rund 77,6 Millionen Euro entstanden sein. Laut dem DSWV habe der legale Markt für virtuelle Automatenspiele dem Staat im Jahr 2024 rund 213,5 Millionen Euro. DSWV: „Demnach entspricht allein der Fall Platincasino rechnerisch 36,3 Prozent des gesamten legalen Steueraufkommens.“ Diese neue Vergleichsgröße gelte es, bei der bisherigen Diskussion über die Größe des Schwarzmarktes stärker zu berücksichtigen.

Erstmals einen großen illegalen Ermittlungskomplex mit dem legalen Markt vergleichen

„Die GGL misst den Schwarzmarkt anhand der Bruttospielerträge. Doch diese Kennzahl kann die tatsächliche Verteilung der Spieleinsätze verzerren: Wenn illegale Anbieter höhere Gewinne ausschütten (unter anderem, weil sie die Steuerbelastung nicht tragen müssen), erzielen sie bei identischen Einsätzen niedrigere Bruttospielerträge. Ihr Anteil am gesamten Wett- und Spielvolumen erscheint dadurch kleiner als bei einem Vergleich der Spieleinsätze im legalen und illegalen Markt“, so der DSWV. Das Frankfurter Ermittlungsverfahren eröffne – bei identischer Steuerart und identischem Zeitraum – erstmals die Möglichkeit, das Volumen eines großen illegalen Ermittlungskomplexes anhand derselben steuerlichen Bemessungsgrundlage mit dem legalen Markt zu vergleichen.

Erhebliche Spannweite bei der Vermessung des Schwarzmarktes

Die entscheidende Frage lautet für den DSWV: „Wie passen die offiziellen Schwarzmarktschätzungen zu den Zahlen aus dem Frankfurter Ermittlungsverfahren? Wenn bereits ein einzelner Ermittlungskomplex einen mutmaßlichen Steuerschaden in dieser Größenordnung aufweist, muss die GGL erklären können, wie sich dieser Befund in ihre bisherigen Berechnungen einfügt. Der Hinweis, Spieleinsätze seien nicht mit Bruttospielerträgen vergleichbar, beantwortet diese Frage nicht. Denn bei der hier vorgenommenen Rechnung geht es ausschließlich um Steuerbeträge.“ Zur Einschätzung der wirklichen Größe des Schwarzmarktes verweist der Verband auch auf andere Studien. So habe das Handelsblatt Research Institute den illegalen Anteil am deutschen Online-Glücksspielmarkt auf mehr als 50 Prozent geschätzt. Für Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele werden sogar 70 bis 80 Prozent genannt. Eine Studie von Gunther Schnabl kommt auf Basis der Verweildauer auf Glücksspielwebsites ebenfalls zu einem illegalen Anteil von etwa der Hälfte.

Die Ergebnisse sind nicht unmittelbar mit denen der GGL vergleichbar, weil die Studien unterschiedliche Daten und Methoden verwenden. „Die erhebliche Spannweite zeigt jedoch, wie groß die Unsicherheit bei der Vermessung des Schwarzmarktes weiterhin ist“, so der DSWV. Aber: „Eine wirksame Glücksspielregulierung braucht eine realistische Vermessung des Schwarzmarktes. Die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden dürfen dabei nicht außen vor bleiben. Der Fall Platincasino muss deshalb zum Prüfstein für die bisherigen Schwarzmarktschätzungen werden. Die GGL sollte nachvollziehbar darlegen, wie sich die Erkenntnisse aus dem Frankfurter Ermittlungsverfahren mit ihren bisherigen Berechnungen vereinbaren lassen und welche Schlussfolgerungen sich daraus für die tatsächliche Größe des illegalen Marktes ergeben.“

Wie viele Spieler werden von Schutzmechanismen erreicht?

Für den DSWV bietet die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags für diese Fragen den richtigen Rahmen. „Denn die Evaluierung soll gemäß 32 GlüStV insbesondere der Frage nachgehen, wie sich die Regulierung auf die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten auswirkt; also, welcher Teil der Glücksspiel-Nachfrage tatsächlich im legalen, staatlich kontrollierten Markt stattfindet. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags brauchen wir eine belastbare Antwort auf eine grundlegende Frage: Wie viele Spieler und wie viel Geld erreichen die Schutzmechanismen des legalen Marktes überhaupt noch?“