GSP erweitert Schulungsangebot mit E-Learning
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) darf nun in Rheinland-Pfalz Erst- und Wiederholungsschulungen für Spielhallenmitarbeiter in den Themen Spielerschutz und Prävention als E-Learning anbieten. Die entsprechende Erlaubnis erhielt die GSP Ende 2019 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
„In einigen Bundesländern ist eine Schulung in E-Learning-Form gesetzlich möglich – so auch in Rheinland-Pfalz. Die Anerkennung durch die ADD ist daher für uns als Schulungsanbieter ein wichtiger Schritt“, erklärt Holger Werner, Geschäftsführer der GSP. „Aber auch für Spielhallenbetreiber in anderen Bundesländern ist das E-Learning der GSP eine sinnvolle Ergänzung zu den Präsenzschulungen für Mitarbeiter und ein idealer Baustein bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.“
Das E-Learning der GSP bereitet eigenen Angaben zu Folge Informationen mit einem hohen Praxisbezug interaktiv und spielerisch auf, zum Beispiel in Form von eingebetteten Quiz-Apps und Erklärvideos. Das helfe dabei, Erlerntes zu festigen. Der große Vorteil des E-Learnings liege in der Flexibilität der Vermittlung. Die Lerninhalte könnten großflächig ausgerollt und allen Mitarbeitern jederzeit verfügbar gemacht werden.
Die Mitarbeiter würden selbst entscheiden, wann, wo und in welchem Tempo sie das E-Learning nutzen – der eigenen Lerngeschwindigkeit angepasst. Die sehr individuelle Nutzung fördere den Wissenstransfer und festige die Inhalte. Darüber hinaus diene das E-Learning auch als Nachschlagewerk bei Fragen zu Spielerschutz und Prävention.