Hamburg: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Der Hamburger Automaten-Verband (HAV) befürchtet, dass die Freie und Hansestadt Hamburg in Kürze mit der Umsetzung des Hamburgischen Spielhallengesetzes beginnen und Schließungsverfügungen zusenden wird. Das berichtet der HAV-Vorstand in seinem jüngsten Rundschreiben.
Bislang hatte die Stadt wegen einer seit Herbst 2018 beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das festgelegte Auswahlkriterium (Erlaubnis für den ältesten Standort) die Bestandsspielhallen geduldet. Jetzt, so der HAV in seinem Rundschreiben, habe das Verfassungsgericht die Beschwerde eines Hamburger Unternehmers nicht zur Entscheidung angenommen – ohne Begründung.
„Vor diesem Hintergrund steht zu erwarten, dass die Hamburger Verwaltung das Hamburger Spielhallengesetz, beziehungsweise hierauf basierende Auswahlentscheidungen nunmehr kurzfristig und schrittweise weiter umsetzen wird, zumal der neu gewählte Hamburger Senat am Grundgedanken einer restriktiven Spielhallenregulierung (…) weiter festhält“, schreibt der HAV-Vorstand.
Die von der Hansestadt verfolgte Linie füge sich leider in ein gegenwärtig gesamtdeutsches Bild ein, heißt es weiter. Der Kahlschlag des legalen Glücksspielangebots nehme – bis auf einzelne Ausnahmen – immer mehr Gestalt an.
Der HAV wird laut nach Auskunft des Vorstands nochmals den Kontakt zu den zuständigen Stellen der Stadt suchen, um Möglichkeiten einvernehmlicher Lösungen zu erörtern. Falls die hygienerechtlichen Bestimmungen das zulassen, sollen die Mitglieder im Rahmen einer noch zu terminierenden Veranstaltung gegebenenfalls persönlich unterrichtet werden.