25.05.2006

Hamburger Unternehmer müssen Spielvergnügungssteuer vorerst nicht zahlen

In Sachen Spielvergnügungssteuer hat das Finanzgericht Hamburg die Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung angeordnet. Das teilt der Hamburger Automaten Verband mit. Die Richter halten das Gesetz für rechtswidrig, haben aber Beschwerde zum Bundesfinanzhof gegen ihren Beschluss zugelassen.

Nach Ansicht des Gerichts ist keine sichere Erfassung des vom Gesetz definierten Spieleraufwands möglich. Nicht alle Geräte wiesen im Statistikteil die Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele aus. Bei den Geräten nach alter Spielverordnung habe es keine Pflicht zur Ausweisung dieser Daten gegeben. Die praktische Durchführbarkeit des Gesetzes sei deshalb zu bezweifeln.

Weiterhin hält es das Gericht für fragwürdig, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg zur Begründung der neuen Steuer darauf berufen hat, dass sie damit den bis vor kurzem geltenden Wegfall der Umsatzsteuer kompensieren wolle. Ein Zusammenhang zwischen dem Aufwand des Spielgastes und der Umsatzsteuer sei nicht ersichtlich, so die Richter.