29.07.2005

HAV kritisiert: Gesetzentwurf des Finanzsenators verfassungswidrig und ruinös

Sabine Glawe redet Tacheles: Der Entwurf des Hamburger Finanzsenators führt die gewerblichen Automatenunternehmer in das wirtschaftliche Aus – über 1 000 Arbeitsplätze sind gefährdet.

Als verfassungswidrig und ruinös kritisiert der Hamburger Automaten Verband (HAV) einen Gesetzentwurf des Finanzsenators der Freien Hansestadt. Danach soll künftig eine Spieleinsatzsteuer erhoben werden.

„Seit über zehn Jahren klagen Hamburger Spiel- und Gaststättenaufsteller gegen das Hamburger Spielgerätesteuergesetz. Etliche Existenzen sind daran zugrunde gegangen. Während sich die Hamburger Spielbanken stetig ausdehnten, ging die Anzahl der Spielhallen in Hamburg drastisch zurück“, betont Sabine Glawe.

Die erste Vorsitzende des HAV fügt hinzu: „Trotz der 1994 erfolgten Verdopplung der Steuer nimmt die Stadt heute deutlich weniger ein als vor 1994. Die Branche kann schon die derzeitige Steuer nicht bezahlen.“

Nunmehr werde die Steuer erneut nahezu verdoppelt. „Die Folgen sind für die Automatenwirtschaft ruinös und werden weit mehr als tausend Arbeitsplätze kosten“, warnt Sabine Glawe.

Klar sei auch: „Der Gesetzentwurf ist erneut mehrfach verfassungswidrig! Die Finanzbehörde Hamburg setzt sich über die derzeit laufenden Bemühungen des Bundesgesetzgebers, die Besteuerungssituation dieser Branche zu regeln, hinweg.“

Der Europäische Gerichtshof hatte bekanntlich im Februar diesen Jahres entschieden, dass sich gewerbliche Geldspielgeräte und die Slot-Machines der Spielbanken steuerlich miteinander vergleichen lassen müssen.

Während Spielbank-Geräte von der Umsatzsteuer befreit sind, mussten die gewerblichen Automatenbetreiber ihre Umsätze versteuern. Das ist nach dem EuGH-Urteil eine rechtswidrige Ungleichbehandlung.

Da die Finanzminister der Länder, auch der Hamburger Finanzsenator, im Bundesrat nicht bereit waren, die Umsätze ihrer Spielbanken der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sind die gewerblichen Automatenumsätze zurzeit – wie die der Spielbanken – von der Umsatzsteuer befreit. Eine Ersatzsteuer wird auf Bundesebene beraten.

Sabine Glawe: „Obwohl die Angelegenheit nicht abgeschlossen ist, sondern die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen hat, greift der Finanzsenator vor und führt die gewerblichen Automatenunternehmer in das wirtschaftliche Aus. Der Hamburger Automaten Verband kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der Hamburger Senat durch dieses Gesetz eines Konkurrenten zugunsten seiner eigenen Spielbanken und zu Lasten von über 1 000 Arbeitsplätzen entledigen will.“

So lehne der HAV den Gesetzentwurf als verfassungswidrig und im Interesse des Erhaltes der Betriebe und der vielen Arbeitsplätze ab. Der Senat provoziere erneut und bewusst eine Prozessflut, beklagen die Automatenunternehmer.