16.04.2014

HAV: Reduzierung auf acht Geräte nicht hinnehmen!

Rolf Mahnke, einer der betroffenen, kämpferischen Hamburger Automatenunternehmer. Die Reduzierung auf acht Geräte gilt rechtlich als "höchst bedenklich".

Der Hamburger Automaten Verband rät seinen Mitgliedern, die ab Dezember 2014 in Kraft tretende Reduzierung der zulässigen Geräte von zwölf auf acht bei Doppel- oder Mehrfachkonzessionen (laut § 4 Abs. 3 Hamburger Spielhallengesetz) nicht hinzunehmen. "Auch diese Regelung halten wir für rechtlich höchst bedenklich", betont der Vorstand.

Ein Musterschreiben wurde entworfen, mit dem die Aussetzung des Vollzugs bei den jeweiligen Bezirksämtern beantragt werden kann. Unter anderem wird darin auf mehrere anhängige Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg verwiesen.

Vorsitzender Gundolf Aubke appelliert an die Mitglieder: "Sobald Sie Rückmeldungen haben, bitten wir um Nachricht, gegebenenfalls auch um Übersendung einer Kopie der Reaktion der Verbraucherschutzämter." Sodann soll entschieden werden, wie weiter vorzugehen ist. Dem Vernehmen nach kommt insbesondere die Erhebung einer Feststellungsklage in Betracht.

In der Hamburger Erklärung heißt es weiter: "Bei gleicher Problemlage wird in Berlin geklagt. Nur die Kläger dürfen dort zunächst weiterhin zwölf statt acht Geräte aufstellen. Dieses wird in Berlin geduldet."