18.08.2026

Hessen: HMV erinnert an drohenden Fristablauf für glücksspielrechtliche Erlaubnisse

Der Hessische Münzautomaten-Verband erinnert daran, glücksspielrechtliche Erlaubnisse frühzeitig neu zu beantragen.

Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) erinnert in einem Rundschreiben daran, dass glücksspielrechtliche Erlaubnisse für Spielhallen seit dem Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) am 30. Juni 2012 nur noch befristet und für maximal 15 Jahre erteilt werden. 

Das bedeutet, dass die ersten glücksspielrechtlichen Erlaubnisse in Hessen am 30. Juni 2027 auslaufen. 

Der HMV rät dazu, unverzüglich zu prüfen, wann die jeweiligen Befristungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis enden.

Frühzeitig neue Erlaubnis beantragen

Zudem erinnert der Verband daran, frühzeitig vor Ablauf eine neue Erlaubnis zu beantragen, da es keine Übergangs- oder Duldungsfristen gebe. 

„Wenn Sie noch keine neue Erlaubnis haben, müssen Sie bei Fristablauf schließen“, betont der HMV.

Die Betonung liege dabei auf „frühzeitig“, weil Spielhallenbetreiber mit langen Bearbeitungszeiten der Kommunen und mit Beschaffungszeiten für die benötigten Antragsdokumente rechnen sollten.

„In Zweifelsfällen wenden Sie sich an den HMV-Justitiar RA Scherer“, so der Verband.