09.07.2025

HMV empfiehlt: Keine Rücknahme des Widerspruchs

Verbandsjustiziar Simon L. Scherer bei einer HMV-Sondersitzung.

Im aktuellen Rundschreiben des Hessischen Münzautomatenverbandes (HMV) wird darauf hingewiesen, dass sowohl die HMV-Geschäftsstelle als auch den Verbandsjustiziar Simon L. Scherer „gehäuft Anfragen“ erreichen, wie mit den Widersprüchen gegen die Spielgerätesteuerbescheide der Stadt Frankfurt für das erste Quartal 2025 umzugehen sei. Der HMV empfiehlt, nicht dem Vorschlag der Stadt Frankfurt zu folgen. Diese habe den Unternehmern die Rücknahme des Widerspruchs nahegelegt.

Verlust der Möglichkeit zu klagen

Der HMV weist darauf hin: „Bei Rücknahme des Widerspruchs wird der Spielgerätesteuerbescheid für das erste Quartal 2025 bestandskräftig und Sie verlieren die Möglichkeit dagegen zu klagen.“ Zudem seien die Widerspruchsbescheide zuletzt grundsätzlich gebührenfrei ergangen, sodass nicht mit weiteren Kosten zu rechnen ist.

Verhindern, dass der Spielgerätesteuerbescheid bestandskräftig wird

Allerdings müsse man innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerrufsbescheids Klage einreichen, um zu verhindern, dass der Spielgerätesteuerbescheid bestandskräftig wird. Der HMV empfiehlt auf die aktuell anhängigen Klagen gegen die Stadt Wiesbaden zu verweisen, diese hat bereits seit Anfang 2024 eine Spielgerätesteuer in Höhe von 7,5 Prozent des Spieleinsatzes. Zudem sollte das Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zum Abschluss der gerichtlichen Klärung in Wiesbaden angeregt werden, denn die „Sach- und Rechtslage dürfte identisch sein“.