24.05.2024

Kaum gute Nachrichten, aber wichtige Hinweise in der Hansestadt

Verbandsjustiziar Prof. Dr. Florian Heinze und Verbandsvorsitzender Detlev Graß (von links) informierten über 30 Teilnehmer des Mitgliederstammtischs.

Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) hat am gestrigen Donnerstag zu einem Mitgliederstammtisch im „Paulaner’s im Wehrschloss" eingeladen. Eigentlich standen – ganz nüchtern – die Themen Zertifizierung und Sachkundeprüfung auf der Agenda. Aber vor dem Hintergrund der immer schwieriger werdenden Situation für unsere Branche in Bremen, nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, um ihrem Ärger Luft zu machen.

Trotz guter Kontakte zum führenden Politikpersonal und zur Verwaltung, gebe es vom SPD-geführten Senat „nicht einen Mikromillimeter“ Bewegung, erläuterte NAV-Vorsitzender Detlev Graß. Und, „dass das Spiel in der Illegalität weitergeht, wird komplett ignoriert“, so der Verbandsvorsitzende, der bereits in einigen Medienberichten die existenzbedrohende Situation in Bremen erläutert hat. Auch wenn es in der Hansestadt „keine guten Meldungen“ zu verkünden gab, stellen sich die hanseatischen Automatenunternehmer den immer neuen Auflagen.

Nachweis bis zum 30. Juni 2024 vorlegen

„Ich hoffe, Ihr habt Euch alle zur Sachkundeprüfung angemeldet“, geht Graß auf die aktuellen regulatorischen Anforderungen ein. Denn für alle Spielhallenbetreiber und für mit der Leitung einer Spielhalle beauftragte Personen in Bremen gilt die Frist, dass die Prüfung bis zum 30. Juni 2024 abgelegt und der Nachweis darüber bei den Erlaubnisbehörden vorgelegt werden muss. 

Bis zu diesem Zeitpunkt werden noch zwei Termine für die Sachkundeprüfung von der Kanzlei Heinze Lange v. Senden angeboten. Weitere Informationen gibt es in der Kanzlei unter 0511/80740830 oder per E-Mail an f.heinze@hlvs.de.

Auf keinen Fall mit der Zertifizierung warten

Für den Weiterbetrieb einer Bremer Spielhalle, die alle gesetzlichen Vorgaben – 500 Meter Abstand zu einer Schule, zu einer anderen Spielhalle und zu einem Wettbüro – erfüllt, ist auch eine Zertifizierung erforderlich. Für die Zertifizierung wurde auf die drei bekannten Unternehmen InterCert, TÜV Rheinland Cert und ClarCert verwiesen. Auch hierfür gilt die Frist bis zum 30. Juni 2024. Deshalb auch der Rat von Verbandsjustiziar Prof. Dr. Florian Heinze, „auf keinen Fall“ mit der Zertifizierung zu warten.

Einen ausführlichen Bericht über den Mitgliederstammtisch lesen Sie in der nächsten Ausgabe vom AutomatenMarkt.