Kubicki kritisiert "Willkür statt Rechtsstaatlichkeit"
Zur weiteren Erteilung von Lizenzen für Sportwetten und Online-Glücksspiele in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: „Der angekündigte Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag offenbart das quere Rechtsverständnis der rot-grün-blauen Koalition. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung seit dem 3. Dezember – ohne die breite Öffentlichkeit zu informieren – weitere sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter genehmigt hat.“
Damit habe Schleswig-Holstein mit insgesamt 22 vergebenen Lizenzen bereits jetzt die nach dem Glücksspielstaatsvertrag zulässige Höchstgrenze um zwei übertroffen. Denn diese erlaube nur die Vergabe von 20 Glücksspiellizenzen.
„Wer immer noch daran glaubt, dass unter diesen Voraussetzungen ein Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag problemlos möglich ist, beweist ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Sowohl durch die Vergabe der mittlerweile dreizehn Lizenzen für Online-Glücksspiele, als auch durch die Erteilung von 22 Lizenzen für Anbieter von Sportwetten kann – selbst in den fiktiven Wunschvorstellungen der Koalitionäre – keine Kohärenz auf dem Markt mehr hergestellt werden."
Der Liberale schließt: "Wer dem für Donnerstag geplanten Beitritt zum Glücksspielgesetz zustimmt, der ersetzt Rechtsstaatlichkeit durch Willkür!“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,