13.02.2026

Landesregierung in Stuttgart betont: „Vollzug und Aufsicht gestärkt"

Blick in eine Spielhalle im schwäbischen Reutlingen.

Während der Kabinettssitzung der grün-schwarzen Landesregierung von Baden-Württemberg in dieser Woche stand auch das Thema Glücksspiel auf der Tagesordnung. 

Im anschließenden kurzen Report vermeldet die Landesregierung – wir zitieren: 

„Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021: Vollzug und Aufsicht gestärkt" (Überschrift)

Der Text: „Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt bundesweit einheitlich, unter welchen Voraussetzungen Glücksspiele in Deutschland angeboten werden dürfen und wie deren Aufsicht erfolgt. Ziel des Vertrags ist es insbesondere, Minderjährige und gefährdete Personen zu schützen, Glücksspielsucht zu verhindern sowie illegale Angebote zurückzudrängen.

Mit dem geplanten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags werden unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten der Behörden zum Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote weiter gestärkt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anpassung der Rechtsgrundlage für Netzsperren (IP-Blocking) an die aktuelle Rechtslage sowie die Erweiterung der Abfragebefugnisse der Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden auf ausländische Strafverfolgungsbehörden, um länder- und grenzüberschreitende Verstöße wirksamer verfolgen zu können.

Der Ministerrat hat dem Abschluss des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und seiner Unterzeichnung durch Innenminister Thomas Strobl zugestimmt."