12.03.2013

Mannheim macht ernst

Die Stadt Mannheim macht ernst. Sie hat alle Spielstättenbetreiber über die seit dem Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg im November geänderte Gesetzeslage informiert und nun angekündigt, in den nächsten Wochen sämtliche Betriebe aufzusuchen, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überprüfen.

„Das neue Landesglückspielgesetz gibt uns einige Instrumente an die Hand, um den Wildwuchs an Spielhallen und Wettbüros einzudämmen“, sagte Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Christian Specht. „Wir werden diese Instrumente nutzen und dabei zwischen den berechtigten Interessen der Bürger und der Betreiber dieser Einrichtungen abwägen. Ein besonderes Augenmerk werden wir dabei auf den Jugendschutz legen.“

Das baden-württembergische Gesetz verpflichtet die Betreiber von Spielstätten, den Jugendschutz durch Einlasskontrollen und Feststellung der Personalien von Gästen zu gewährleiten. Außerdem dürfen  keine bargeldlose Bezahlung ermöglicht und keine Einrichtungen zur Geldausgabe vorgehalten werden.

Hinzu kommen neue Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild von Spielstätten: Die äußere Gestaltung darf keine Spielanreize bieten. Außerdem darf sich Werbung nicht an Minderjährige oder von Spielsucht Gefährdete richten.