Mindestlohnerhöhung: Die Verträge gehören auf den Prüfstand
Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) und der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) haben in einem Rundschreiben wichtige Informationen an ihre Mitglieder weitergegeben – zu den Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Der AutomatenMarkt will an dieser Stelle die „Handlungsempfehlungen für Ihre Betriebe“ herausgreifen – denn nur die Verbandsmitglieder haben (berechtigten) Anspruch auf den kompletten Informationsgehalt.
So empfehlen der BAV und FGA:
– Überprüfen Sie Ihre Stundenlöhne beziehungsweise Entlohnungsmodelle auf Übereinstimmung mit den neuen Mindestlöhnen ab den genannten Stichtagen.
– Achten Sie auf mögliche Anpassungen bei Arbeitsverträgen, geringfügigen Beschäftigungen oder Aushilfsdiensten, insbesondere wenn bisher mit Stundenlöhnen nahe der aktuellen Grenze gearbeitet wurde.
– Kalkulieren Sie frühzeitig mögliche Lohnkostensteigerungen in Ihre Budgets und Preiskalkulation.
– Prüfen Sie, ob bereits tarifliche oder branchenübliche Vergütungen existieren, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen – diese bleiben davon unberührt.
– Dokumentieren Sie die Stunden- und Entgeltaufzeichnungen entsprechend gesetzlicher Vorschriften, da eine Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) möglich ist.
Mehr Infos in den Verbandsgeschäftsstellen von BAV und FGA.