26.05.2023

Mit nachträglicher Besteuerung gegen illegale Geldspielgeräte?

Die Passerelle des Deux Rives am Rhein in Kehl. Foto: Rudolpho Duba/pixelio.de

Die Stuttgarter Zeitung berichtete am 26. Mai über eine Razzia in der Baden-Württembergischen Stadt Kehl bei der etliche Gaststätten untersucht wurden. In acht Lokalen in der 35 000 Einwohner großen Grenzstadt zu Frankreich wurden insgesamt elf nicht zugelassene Geldspielautomaten gefunden, die aus dem Verkehr gezogen werden. Den Betreibern drohen nicht nur Strafanzeigen und Bußgeldverfahren. Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat kürzlich eine neue Satzung für die Vergnügungssteuer erlassen. Dadurch sollen auch illegale Geldspielautomaten nachträglich besteuert werden können. Dementsprechend könnte auf die Betreiber der illegalen Geräte auch noch eine Steuernachforderung zukommen. 

Begrüßen jede Razzia

Eine Besteuerung auf den boomenden illegalen Geldspielmarkt? Vorstandssprecher Georg Stecker vom Dachverband Die Automatenwirtschaft schätzt in der Stuttgarter Zeitung den Bestand an illegalen Geldspielgeräten bundesweit auf 50 000, gegenüber 180 000 legalen Geräten. Stecker: „Tendenz stark steigend.“ Gegen diesen Wildwuchs müsse konsequent vorgegangen werden, „weshalb wir auch jede Razzia begrüßen“. Gerade in Baden-Württemberg werde durch die verschärften Regeln – Abstandsregeln zu anderen Spielhallen und zu Schulen und Kitas – für den Betrieb von Spielhallen der Schwarzmarkt „geradezu produziert“, so Stecker.

Steuergerechtigkeit verletzt

Eine Rathaussprecherin dementierte die Vermutung, dass es bei dieser Regelung um höhere Steuereinnahmen gehe. Vielmehr würde die Steuergerechtigkeit verletzt, wenn nur legales Glücksspiel steuerlich belastet werden, illegales jedoch abgabefrei bliebe. Hier geht es zum Bericht der Stuttgarter Zeitung (Paywall).