30.11.2012

NRW beschließt neues Nichtraucherschutzgesetz

Der Düsseldorfer Landtag beschloss am Donnerstag Nachmittag in namentlicher Abstimmung ein von der rot-grünen Landesregierung eingebrachtes, neues Nichtraucherschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. In den Reihen der SPD gab es 18 Abweichler.

Am Ende brachte die Regierungskoalition 124 Ja-Stimmen zusammen. Die 101 Nein-Stimmen kamen von 18 SPD-Abgeordneten sowie von den Fraktionen von CDU, FDP und Piraten.

Nach den beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das Rauchen auf Kinderspielplätzen.

Der Gesundheitsschutz sei bereits seit 2007 geregelt, betonte der CDU-Abgeordnete Peter Preuß. Beim vorliegenden Gesetz gehe es um die Verbotskultur der Grünen, die sich gegen Eigenverantwortung und gewachsene Lebenskultur richte. Preuß sprach von einer Gängelung mündiger Bürger sowie einer Bedrohung ehrenamtlicher Vereine.

Arif Ünal (Grüne) sagte, es gehe nicht darum, das Rauchen zu verbieten, sondern um den Schutz vor Passivrauchen. Das geltende Gesetz beinhalte zu viele Ausnahmeregelungen. Notwendig sei eine einfache und lückenlose Regelung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine schrittweise Aufweichung zu verhindern.

Es gebe beim Nichtraucherschutzgesetz  Handlungsbedarf, meinte der „Pirat“ Kai Schmalenbach. Falsch sei allerdings die jetzt angewandte "Holzhammermethode", die zum Beispiel Shisha-Clubs zum Aufgeben zwingen werde.

Das neue Gesetz soll am 1. Mai 2013 in Kraft treten.