10.09.2012

NRW: Ringen um den Staatsvertrag

Am 6. September wurden im nordrhein-westälischen Landtag zahlreiche Experten zum Thema Glücksspiel angehört. Eine Entscheidung steht noch aus.

In einer Anhörung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder prallten die Interessen am Donnerstag im Landtag „hart aufeinander“, berichtet die Kölnische Rundschau.

Laut Glücksspielvertrag soll künftig zwischen zwei Spielstätten ein Mindestabstand von 250 Metern liegen. Spielstätten dürfen nicht mehr "aufdringlich beworben werden" und müssen zwischen ein und sechs Uhr schließen.

Mehrfach konzessionierte Spielstätten soll es nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nicht mehr geben. In gastronomischen Betrieben dürfen nur maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Bereits jetzt lassen die Städte durchblicken, dass für ihre Ordnungsämter untragbare Belastungen bei der Durchsetzung der Bestimmungen drohen. Bislang ist unklar, welcher Betreiber seinen Standort bei benachbarten Spielstätten schließen müsse. Zudem drohe die „Atomisierung der Spielhallen über die ganze Stadtfläche“, lässt der Bonner General-Anzeiger verlauten.

Im Bonner General-Anzeiger kritisierte der Verband der Automaten-Fachaufsteller (VAFA) „die Pläne als Angriff auf die Existenz der Spielhallen“. Offenbar wolle laut VAFA der Staat die Einnahmen aus dem gewerblichen Glücksspiel lieber selbst kassieren.

Bis zum Jahresende hat Nordrhein-Westfalen nun Zeit, dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zuzustimmen. Die Länder geben die Eindämmung der Spielsucht als Ziel vor, wollen das lukrative Geschäft mit Lotterien und Sportwetten aber nicht an private Anbieter verlieren.