30.05.2014

Prognose: Im vierten Quartal tritt geänderte Spielverordnung in Kraft

Blick in eine südhessische Spielhalle: Der Entwurf der verschärften Spielverordnung könnte noch dieses Jahr Gesetzeskraft erlangen.

In einem BA direkt-Rundschreiben wird zum aktuellen Stand der Änderung der Spielverordnung informiert – danach fallen die Würfel voraussichtlich im letzten Quartal 2014.

Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer, erklärt: "Aufgrund von Signalen aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Presseberichterstattung der letzten Tage ist anzunehmen, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herr Sigmar Gabriel, die Verfahrensfortführung politisch entschieden hat. Diese gestaltet sich in der Form, dass der Entwurf mit den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben zunächst zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt wird, bevor die Notifizierung erfolgt. Dieser schließt sich eine Erörterung im Kabinett an, nach welcher der Entwurf vom Minister zu zeichnen ist. Anschließend wird die Verordnung veröffentlicht. Aufgrund der Verfahrensabläufe ist davon auszugehen, dass das Prozedere voraussichtlich im 4. Quartal 2014 abgeschlossen sein wird."

Rückläufige Entwicklung für das gewerbliche Spiel

Der Entwurf stellt bekanntlich wesentliche Änderungen zur bisherigen Spielverordnung dar. "Beispielhaft sind zu nennen: die Reduzierung der am Gerät dargestellten Gewinnaussichten von 1 000 auf 300 Euro, die Reduzierung der Summe der Verluste im Verlauf einer Stunde von 80  auf 60 Euro, die Reduzierung der Summe der Gewinne im Verlauf einer Stunde von 500 auf 400 Euro, das Verbot der Automatik-Taste, die Reduzierung der Geldspielgeräte in Gaststätten von drei auf zwei Geräte, die Einführung eines gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels sowie die Streichung wichtiger Übergangsfristen", macht der BA deutlich.