Prüflisten der ASK jetzt im Internet abrufbar
Die ASK Automaten-Selbst-Kontrolle hat jetzt die Prüfergebnisse der „neuen“, seit 01. April 2003 aufgrund des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) tätigen ASK im Internet veröffentlicht (siehe unten stehenden Link).
Auf Anregung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen sind auch die Ergebnisse derjenigen Spiele im Internet abrufbar, die von der bis zum 31. März 2003 tätigen „alten“ ASK geprüft worden sind und deren Prüfergebnisse wie folgt weiter gelten beziehungsweise modifiziert übernommen worden sind:
Spiele, die von der („alten“) ASK mit „Jugendfrei (in Begleitung Erziehungsberechtigter)“ bewertet worden sind, haben die neue Bewertung „Freigegeben ab zwölf Jahren“ (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 JuSchG) erhalten.
Spiele, die von der („alten“) ASK mit „Ab 16 Jahre“ bewertet wurden, haben die neue Bewertung „Freigegeben ab sechzehn Jahren“ (§ 14 Abs. 2 Nr. 4 JuSchG) erhalten.
Darüber hinaus hat das Ministerium in seiner Funktion als oberste Landesjugendbehörde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine missbräuchliche Nutzung der Kennzeichnung beziehungsweise eine falsche Kennzeichnung der Geräte einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.