Rheinland-Pfalz: Verband übt deutliche Kritik am Entwurf des Landesglücksspielgesetzes
Als „nicht akzeptabel“ bezeichnet Wolfgang Götz, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, den Entwurf zum Landesglücksspielgesetz vom 24. November.
In einem Mitteilungsblatt des Verbandes richtet Wolfgang Götz das Wort an die Mitglieder:
„Nunmehr soll eine Abweichungsmöglichkeit beim Mindestabstand zwischen Spielhallen untereinander auf einen Mindestabstand von 200 Meter nur noch in Gebieten, die vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen (Gewerbegebieten) möglich sein. Eine Reduzierung des Mindestabstandes in Innenstädten (Kerngebieten), wo eben auch vornehmlich Kinder- und Jugendeinrichtungen angesiedelt sind, ist indes nach dem Entwurf nicht möglich.
Auch wenn dieser Entwurf eine Abweichungsmöglichkeit vom Verbot des Verbundverbotes für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex bei Vorlage einer Zertifizierung durch die ADD Trier sowie der Erhöhung des Zutrittsalters auf 21 Jahre sowie des Einsatzes von mindestens einer Aufsichtsperson je Spielhalle vorsieht, hat er eben aufgrund der Anwendbarkeit ausschließlich in Gewerbegebieten die Schließung von mehr als 50 Prozent der Spielhallen in Rheinland-Pfalz und den Verlust von rund 2 500 Arbeitsplätzen unserer Beschäftigten zur Folge.
Dieser Gesetzesentwurf schürt die derzeit massive Unsicherheit unserer Branche zusätzlich. Der erneute Lockdown, die Ungewissheit, wann unsere Betriebe wieder öffnen dürfen, wann und wie lange die sogenannte Novemberhilfe gezahlt wird und nicht zuletzt die vorzeitige Duldung des Online-Glücksspiels in Deutschland führen dazu, dass wir als Unternehmer*innen mehr als je zuvor um unsere Existenz und damit auch um die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter*innen bangen müssen. Das virtuelle Automatenspiel hat schon im Lockdown im Frühjahr bewiesen, wie vehement es um unsere Gäste buhlen wird. Mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist ein Markt gänzlich ohne Abstände oder eingeschränkte Verfügbarkeit eröffnet worden.
Selbstverständlich arbeiten wir als Verband auch während der Corona-Krise ohne Unterlass daran, den Bestand unserer Mitgliedsunternehmen zu sichern. Der derzeitige Entwurf des Landesgesetzes wird von uns als Verband massiv angegangen und wir werden alle Kontakte und Gesprächspartner aktivieren. Begleitend hierzu können Sie und helfen, die Stimme unserer Branche zu verstärken. Sie als rheinland-pfälzisches Unternehmen haben ebenso die Möglichkeit ein Schreiben an die verantwortlichen Politiker*innen zu verfassen, wobei wir Sie sehr gern unterstützen. Schicken Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönliche E-Mails oder Briefe an folgende Politiker:
Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer; Staatskanzlei Rheinland-Pfalz; Peter-Altmeier-Allee 1; 55116 Mainz; E-Mail: malu.dreyer@stk.rlp.de
Herrn Staatsminister Dr. Volker Wissing, MdL; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau; Stiftsstraße 9; 55116 Mainz; E-Mail: volker.wissing@mwvlw.rlp.de
Herrn Alexander Schweitzer, MdL; Landtag Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Straße 3; 55116 Mainz; E-Mail: alexander.schweitzer@spd.landtag.rlp.de
Frau Cornelia Willius-Senzer, MdL; Landtag Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Straße 3; 55116 Mainz; E-Mail: cornelia.willius-senzer@fdp.landtag.rlp.de
Herrn Dr. Bernhard Braun, MdL; Landtag Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Straße 3; 55116 Mainz; E-Mail: bernhard.braun@gruene.landtag.rlp.de“