04.09.2017

Sachsen: 170 Spielhallen haben Erlaubnis, 171 müssen schließen

Die für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Sachsen zuständige Landesdirektion Sachsen (LDS) hat 170 Spielhallen im Freistaat Sachsen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt. 171 Spielhallen müssen schließen. Das teilt die Staatskanzlei mit.

In Sachsen kann eine glücksspielrechtliche Erlaubnis ergehen, wenn Spielhallen unter anderem einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen oder weiteren Spielhallen einhalten. Außerdem sind Mehrfachkonzessionen ausgeschlossen.

61 Spielhallen nicht im Verfahren

Im Freistaat Sachsen waren insgesamt 402 Spielhallen von der Neuregelung betroffen. Nach Auskunft der Staatskanzlei haben sich 51 Fälle erledigt, beispielsweise durch Betreiberwechsel oder freiwillige Betriebsaufgabe. Für zehn Spielhallen wurden keine Anträge gestellt. Von den verbleibenden 341 Spielhallen hat also ziemlich genau die Hälfte eine Erlaubnis bekommen.

Spielhallenbetreiber, denen keine Erlaubnis erteilt worden ist, sind in mehreren Verfahren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Versagung des weiteren Betriebs vorgegangen und in erster Instanz gescheitert. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wurde in allen Fällen eingelegt, die Entscheidung über die Beschwerdeverfahren steht aber noch aus.

Am 30. September ist Schluss

Sofern eine Ablehnung erteilt wurde, muss die Spielhalle bis zum 30. September 2017 geschlossen werden. Bis dahin werden laut LDS keine Zwangsvollstreckungen vorgenommen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sollte der Spielhallenbetreiber über dieses Datum hinaus nicht freiwillig schließen, können jedoch Bußgelder in Höhe von bis zu 500 000 Euro verhängt sowie der Betrieb der Spielhalle mit Schließungsverfügungen und Zwangsgeldern bis zu 25 000 Euro untersagt werden.

Neben den 170 alten Spielhallen, die weiter betrieben werden dürfen, gibt es in Sachsen 109 weitere Spielhallen, die seit dem 1. Juli 2012 genehmigt worden sind. Diese werden zurzeit von der Landesdirektion hinsichtlich der Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz überprüft.

Kritik der DAW

„Schließungen nach Abstandsregeln verfehlen ihren Zweck“, erklärte dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW). „Viele Arbeitsplätze gehen verloren und Spielhallen werden nicht nach Qualitätskriterien beurteilt. Für einen nachhaltigen Jugend- und Spielerschutz braucht es jedoch klare Regeln und eben Qualität. Spieler wandern in das unkontrollierte Spiel in Café-Casinos oder im Internet ab. Mit Sorge sehen wir deshalb, dass die aktuelle Regulierung den Wildwuchs auf dem illegalen Markt stärkt.“