17.06.2022

Sachsen-Anhalt: Entwurf des Spielhallengesetzes liegt vor

Der erste Gesetzentwurf zur Änderung des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalts ist auf der Webseite des Landtags Sachsen-Anhalts einsehbar.

Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) verweist in einem Rundschreiben auf die Paragrafen 2 und 11, in denen die wesentlichen Regelungen zu finden sind. Der Entwurf besagt, dass Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot von 200 Metern zwischen Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ebenso möglich seien wie Ausnahmeregelungen für Mehrfachkonzessionen aufgrund der Übergangsbestimmungen gemäß Paragraf 11 Abs. 1.

Ausnahmemöglichkeiten

Diese beiden Ausnahmemöglichkeiten sind an die bekannten Bedingungen geknüpft, dass die Spielhallen am 1. Januar 2020 erlaubt bestanden haben, die Spielhalle von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert wurde, die Betreiberin oder der Betreiber und die mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person über einen Sachkundenachweis mit abschließender Prüfung verfügen und das Personal der Spielhalle besonders geschult wurde. Diese Ausnahmegenehmigungen sind bis maximal 15 Jahre zu befristen beziehungsweise sollen die Kriterien der Öffnungsklausel für Verbundspielhallen (Paragraf 11) bis zum 30. Juni 2037 gelten.

Ablaufende Erlabnisse – Schaffung einer Übergangslösung

Der Entwurf kommt verhältnismäßig spät, vor allem vor dem Hintergrund, dass bei vielen Spielhallenbetreibern am 30. Juni 2022 die erteilten Erlaubnisse wegen Befristung ablaufen. Der Verband habe das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts auf dieses Problem hingewiesen und es werde nach derzeitigem Stand kurzfristig einen Erlass des Ministeriums über die Schaffung einer Übergangsregelung geben. „Nach derzeitigen Informationen soll diese Übergangsregelung mindestens bis zum Inkrafttreten des geänderten Spielhallengesetzes längstens bis Ende 2022 gelten beziehungsweise den derzeitigen Status quo sicherstellen“, teilt der VA in einem Rundschreiben mit.

Mit Ordnungsbehörde in Verbindung setzen

Unabhängig davon empfiehlt der Verband, sich bei Auslaufen der Erlaubnisse beziehungsweise der Befristungen am 30. Juni 2022 kurzfristig mit der zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung zu setzen und unter Bezugnahme auf diesen Entwurf und den zu erwartenden Erlass wegen der Übergangsregelung eine Duldung für den bislang genehmigten Spielhallenbetrieb zu erreichen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.

Zudem könnte es laut VA hilfreich sein, vorsorglich einen Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis oder zumindest Duldung zu stellen. „Jedenfalls sollte eine Klärung mit der zuständigen Ordnungsbehörde über die Duldung des Weiterbetriebes der Spielhalle aufgrund der hier gemachten Ausführungen und des beigefügten Gesetzentwurfes nebst einer zu erwartenden Übergangsregelung hoffentlich einfacher zu gestalten sein“, informiert der Verband.

Fraktionsgesetz

Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um ein so genanntes Fraktionsgesetz, das die Regierungsfraktionen der CDU, SPD und FDP als Gesetzentwurf einbringen. Die 1. Lesung zu diesem Fraktionsgesetz soll bereits in der Juni-Sitzung des Landtages stattfinden und die Beratungen der Ausschüsse dann vermutlich nebst Anhörung im September. Die finale 2. Lesung werde laut VA voraussichtlich im Oktober 2022 stattfinden.