Schleswig-Holstein: Grünes Licht für Raucherkabinen
Laut Wolfgang Voß, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Schleswig-Holstein (ash), herrscht jetzt Gewissheit: Raucherkabinen können in den Spielstätten ganz legal – ohne Abzug der Quadratmeter – aufgestellt werden. Die Gespräche und Einwendungen des Verbandes hätten sich am Ende positiv ausgewirkt, freut sich Voß.
Konkret habe die Landeshauptstad Kiel, Bürger- und Ordnungsamt, dem Verband nachstehendes mitgeteilt: „Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein folgt nun der Auffassung, dass Raucherkabinen zwar Nebenräume i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 2 SpielhG sind, wodurch das Aufstellen von Geldspielgeräten in Raucherkabinen unzulässig ist, jedoch keine Nebenräume i.S.d. Spielverordnung, so dass § 3 Abs. 2 SpielV nicht zur Anwendung kommt und die Flächen der Raucherkabinen nicht von der (für die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten maßgeblichen) Grundfläche abgezogen werden, sofern sie keine Bestandteile der Gebäude werden und transparent gestaltet sind.“
Das Thema Raucherkabinen war auch auf der jüngsten ash-Tagung (Bericht folgt in unserer AutomatenMarkt-November-Ausgabe) erörtert worden.