10.09.2014

Seminare "Arbeitsrecht in der Glücksspielbranche"

Rechtsanwalt Tim Hilbert, Wiesbaden.

Aufgrund der großen Nachfrage hat die Merlato GmbH die Seminar-Termine "Arbeitsrecht in der Glücksspielbranche" aufgestockt.

Rechtsanwalt Tim Hilbert erklärt zum Seminar-Hintergrund: "Die Vielzahl der Gesetzesänderungen im Bereich der Spielhallen haben gerade im Arbeitsrecht erhebliche Folgen. Zum 1. Januar 2015 wird ein verpflichtender Mindestlohn kommen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Gratifikationen bei der Berechnung des Mindestlohns nicht berücksichtigt werden, so dass der Lohn der Mitarbeiter erheblich über den Mindestlohn von 8,50 Euro liegen kann. Bereits heute sollte jeder Arbeitgeber prüfen, ob und gegebenenfalls welche Gratifikationen widerrufen werden können. Andernfalls setzt er sich erheblichen Lohnforderungen seiner Mitarbeiter aus."

Mit Blick auf die zunehmenden Kontrollen durch die Ordnungsämter sei es zur Vermeidung von Bußgeldverfahren unabdingbar, die Mitarbeiter ausreichend auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen hinzuweisen. Das Seminar “Arbeitsrecht und Mindestlohn” beinhaltet alle aktuellen Informationen zum Mindestlohn sowie den wichtigsten arbeitsrechtlichen Anforderungen im Bereich von Spielhallen.

Mehr Informationen unter www.shop.merlato.de.

Hier die aktuellen, ausgeweiteten Termine auf einen Blick:

Dienstag, 30. September, von 12 bis 17 Uhr in Goch/Nordrhein-Westfalen

Donnerstag, 9. Oktober, von 12 bis 17 Uhr in Ulm

Donnerstag, 23. Oktober, von 12 bis 17 Uhr in Hamburg