23.03.2021

Shutdown wird bis zum 18. April verlängert

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündeten am 23. März den neuen Bund-Länder-Beschluss.

Bis fast 3 Uhr haben die Ministerpräsidentinnen, die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am 23. März beraten. Das Ergebnis: Der Beschluss sieht eine Verlängerung des Shutdowns bis zum 18. April vor. Grund dafür seien die stark gestiegenen Infektionszahlen wegen der nun in Deutschland vorherrschenden Virusvariante B.1.1.7.

Folgende Maßnahmen wurden festgelegt:

  • Notbremse: In Gebieten mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll die „Notbremse“ greifen. Das bedeutet, dass ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Corona-Maßnahmen gelten, die bis zum 7. März aktuell waren (siehe AutomatenMarkt-Meldung vom 4. März). Das gilt sowohl bei Regionen als auch bei ganzen Ländern mit einer Inzidenz über 100.

  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Diese Vorgaben gelten auch für die Osterzeit, heißt es im Beschluss. Dies ist jedoch abhängig davon, ob auch während der Osterzeit von der Notbremse Gebrauch gemacht wird. Dann dürften sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen.

  • Ostern: In den Osterfeiertagen zwischen dem 1. April und dem 5. April soll geöffnete Außengastronomie wieder geschlossen werden. Ansammlungen im öffentlichen Raums sind untersagt. Darüber hinaus sollen die Geschäfte geschlossen werden, lediglich am Karsamstag (3. April) soll der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ öffnen.

Für Unternehmen soll es weitere finanzielle Hilfen geben. Allerdings wurden keine Details genannt. „Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“, heißt es im Beschlusspapier.

Nach Ostern sollen wieder Lockerungen möglich sein, „wenn die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden".

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.

Alle Maßnahmen werden auf der Internetpräsenz der Bundesregierung aufgeführt. Hier können Sie den Bund-Länder-Beschluss vom 22. März herunterladen.