Spielhallen müssen in vielen Regionen schließen – Kurzarbeitergeld
Wie am Wochenende aus der Tagespresse zu entnehmen war, müssen in vielen Regionen Deutschlands Freizeit- und Vergnügungseinrichtungen, wie zum Beispiel Fitnessstudios und Spielhallen schließen.
Laut Forum der Automatenunternehmer wurde in den Bundesländern Berlin und Schleswig-Holstein sowie in den Städten Duisburg, Karlsruhe, Köln und Mannheim per Verfügung die Schließung sämtlicher Spielhallen angeordnet. Die Verfügung betrifft auch weitere Einrichtungen wie Bars, Clubs, Diskotheken und Kinos.
Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten Verbandes Baden-Württemberg und des Automaten Verbandes Rheinland-Pfalz, bittet Automatenkaufleute, sich bei dem für Ihren Betrieb jeweils zuständigen Ordnungsamt zu informieren, ob Schließungsverfügungen erlassen wurden.
Allgemeinverfügungen müssen nicht jedem Betreiber bekannt gegeben werden
„Bislang sind diese in Form sogenannten 'Allgemeinverfügungen' erlassen worden. Diese Verfügungen müssen nicht ausdrücklich jedem Betreiber bekannt gegeben werden, sondern sind sofort umzusetzen. Auch Rechtsmittel entfalten keine aufschiebende Wirkung, so dass die Schließungsverfügung zunächst Bestand hat (Paragraf 16 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IFSG))“, erläutert Hilbert in einem Info-Schreiben des Fachverbands Spielhallen, dessen juristischer Berater er ist.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Hilbert macht deutlich, dass Arbeitgeber nach Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind, wenn ein Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt und daurch arbeitsunfähig wird.
Spricht allerdings eine Behörde gegenüber einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverbot und/oder eine Quarantäne aus, findet Rechtsanwalt Hilbert zufolge Paragraf 31 Satz 2 IfSG Anwendung.
„Dem Arbeitnehmer steht jedoch ein Anspruch auf Entschädigung für die Dauer von sechs Wochen in Höhe des Verdienstausfalls nach Paragraf 56 Abs. 2 und Abs. 3 IfSG zu. Der Arbeitgeber tritt längstens für sechs Wochen mit diese die Entschädigung für die zuständige Behörde in Vorleistung. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet“, schildert Hilbert.
Sind Arbeitnehmer aufgrund von notwendiger Kinderbetreuung nicht in der Lage zu arbeiten, sei es Hilbert zufolge umstritten, ob im Falle einer solchen Verhinderung der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns für zumindest einen gewissen Zeitraum habe.
„Nach der Regelung des Paragraf 616 BGB soll im Falle einer unverschuldeten Verhinderung für einen nicht erheblichen Zeitraum der Anspruch auf Lohn fortbestehen“, sagt der Rechtsanwalt.
Da solche Fälle von flächendeckenden Schul- und Kita-Schließungen noch nie eintraten, sei es unklar, ob diese Regelung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei und von welchem Zeitraum das Gesetz ausgehe. Hilbert rät dazu, den Arbeitslohn auf dem Lohnzettel unter Vorbehalt zu kennzeichnen. Allerdings sollten stets einvernehmliche Lösungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern angestrebt werden.
In den meisten Fällen jedoch werden Behörden gesamte Betriebe schließen. Die Schließung des gesamten Betriebes wird überwiegend als sogenanntes Betriebsrisiko eingestuft, bei dem der Arbeitgeber gemäß Hilbert zunächst die Löhne bezahlen muss.
Kurzarbeitergeld beantragen
Daher empfiehlt der Rechtsanwalt im Falle der Schließung des gesamten Betriebes unverzüglich einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen .
Das Kurzarbeitergeld soll Arbeits- und Entgeltausfall zumindest zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem „unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen“ beruhen. Dies ist nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit im Falle der Schließung aufgrund des Corona-Virus der Fall.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.
Der Antrag (siehe unten) muss vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums und hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen