Spielhallengesetz: Hamburger Unternehmer "fassungslos"
Gundolf Aubke, Vorsitzender des Hamburger Automaten Verbandes, kritisiert scharf das Hamburger Spielhallengesetz: „Wir stehen diesem Gesetz fassungslos gegenüber. Es mangelt an der fehlenden Notifizierung durch die EU. In das bundesrechtlich geregelte Baurecht wird eingegriffen. Die bundesrechtliche Spielverordnung wird bewusst missachtet. Alteingesessene Hamburger Familienbetriebe werden ruiniert und verlieren ihre Substanz. Die Kohärenz, die im Glücksspielstaatsvertrag gefordert wird, missachtet dieses Gesetz ebenfalls bewusst.“
Weiter betont der HAV-Chef: „Wie Dr. Schäfer schon sagte: ,Das Gesetz ist eine Krücke‘. Die Quintessenz wird sein, dass das Gesetz vor den Gerichten keinen Bestand haben kann. Uns Unternehmer freut dieses nicht, denn wir brauchen eine Regelung, mit der wir planen können. Auch die Menschen, die ein Problem mit dem Spielen haben, können nicht zufrieden sein; denn dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, was der Staat für diese Menschen leisten will.“
Wesentliche Regelungen im aktuell beschlossenen Spielhallengesetz sind der Abbau von Automaten, eine restriktive Abstandsregelung zu anderen Spielstätten, eine Sperrzeit von sieben Stunden, Sachkundenachweise für die Betreiber, Sozialkonzepte zur Erkennung problematischen Spielverhaltens und das Verbot von Mehrfachkonzessionen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen treffen viele alt eingesessene Hamburger Unternehmen und über 2 000 Arbeitsplätze, die vorwiegend von Frauen besetzt sind.