Flyer-Aktion: „Glücksspiel – Nix für Jugendliche“
Um die gesetzlichen Regelungen in der Gastronomie leicht im Blick zu behalten und umzusetzen, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. das Faltblatt "Glücksspiel: Nix für Jugendliche" herausgegeben. Der Flyer informiert schwerpunktmäßig über den Glücksspiel-Paragraphen des Jugendschutzgesetzes (§ 6), fasst aber ebenso zusammen: "Wer darf was ab wann?". Denn das Jugendschutzgesetz setzt klare Grenzen bei Tabak, Bier, Wein, Spirituosen, Alkopops und dem Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken.
Die im vergangenen Jahr begonnene Aufklärungskampagne der Deutschen Automatenwirtschaft "Wir passen auf – Kein Spiel unter 18" wird mit der Unterstützung der Aktion "Glücksspiel: Nix für Jugendliche" durch den Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und den Deutschen Automaten--Großhandels-Verband (DAGV) fortgesetzt.
In Kürze werden die Flyer gedruckt vorliegen. "Wir bitten Sie, die Flyer zahlreich an Ihre Gastronomen zu verteilen. Ebenfalls werden die Niederlassungen des Automaten-Großhandels von der Druckerei Flyer erhalten. Dort können Sie gerne die von Ihnen benötigte Anzahl an Flyern anfordern, damit immer gilt: Jugendschutz geht vor", so der Appell der Automatenverbände.