Spielhallengesetz in Brandenburg: Branche bezieht Stellung
Bei der mündlichen Anhörung im Brandenburgischen Landtag zum Entwurf des Spielhallengesetzes, bezogen Branchenvertreter deutlich Stellung gegen die zahlreichen im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen. Geplant sind unter anderem ein Mindestabstand von Spielstätten, Verbot von Mehrfachkonzessionen, Sperrzeitenregelungen und Einschränkungen der äußeren Gestaltung.
Für die Automatenbranche standen als Sachverständige Kerstin Hannemann, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland sowie Rechtsanwalt Marco Rietdorf von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, Rede und Antwort.
Der Bundesverband Automatenunternehmer berichtet auf seiner Internetseite ausführlich von der Anhörung:
„Frau Hannemann wies in ihrem Vortrag unter anderem darauf hin, dass es gerade in Brandenburg kein Überangebot von Spielhallen gibt. Von den knapp 200 Spielhallenstandorten sind gerade einmal sieben Standorte Mehrfachkonzessionen – davon nur ein Standort mit fünf Konzessionen. Alle weiteren Standorte sind solche mit ein oder zwei Konzessionen. Sie kritisierte den unzureichenden Bestandsschutz, von dem insbesondere die überwiegend klein- und mittelständischen Spielhallenunternehmer betroffen sind. Herr Rechtsanwalt Rietdorf griff die rechtliche Seite der Thematik auf und machte unter anderem deutlich, dass seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juli 2012, Rechtssache Fortuna, Grand und Forta, auch für ein Brandenburgisches Spielhallengesetz eine Notifizierungspflicht besteht.“
Der Wirtschaftsausschuss wird sich auf seiner Sitzung am 12. September 2012 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen.
Weitere Infos auch unter www.baberlin.de.