Spielverordnung: EU-Staaten haben keine Einwände
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober beschlossen, der Fünften Verordnung zur Änderung der Spielverordnung unter Einbeziehung einiger Maßgaben zuzustimmen.
Den EU-Spielregeln entsprechend hat das Bundeswirtschaftsministerium auch das so genannte Notifizierungsverfahren für die Änderung der Spielverordnung bei der EU-Kommission eingeleitet.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA), sind bei der EU keine Interventionen eines Mitgliedsstaates gegen die Änderung der Spielverordnung eingegangen.
Eine entsprechende Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWT) liege inzwischen vor.
Allerdings habe Die EU-Kommission Aufklärungsbedarf im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November zum Betrieb von Fungames und der Vorschrift des Paragrafen 6a SpielV (neu), mit der die Aufstellung und der Betrieb von Unterhaltungsautomaten zukünftig restriktiv geregelt wird. D
as BMWT werde dies im direkten Gespräch mit der EU-Kommission im Laufe der nächsten Woche klären.
Es könne davon ausgegangen werden, so Bunke weiter, dass der Bundeswirtschaftsminister nach Klärung der Frage der EU-Kommission die Verordnung unterschreiben und der Verordnungstext anschließend im Laufe des Monats Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden wird, damit die Ver-ordnung zum 01. Januar 2006 in Kraft treten kann.