Sportwetten: Bayern will mit Sofortvollzug durchgreifen
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März werden die bayerischen Sicherheitsbehörden landesweit konsequent gegen illegale Sportwettangebote einschreiten.
Das Innenministerium hat in Abstimmung mit den zuständigen Fachressorts den Regierungen entsprechende Hinweise übermittelt.
Wie Innenstaatssekretär Georg Schmid betont, werden die örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden, also Kreisfreie Städte und Landratsämter, sicherheitsrechtliche, „sofort vollziehbare“ Untersagungsbescheide erlassen.
Schmid: „Aufzugreifen sind alle Fälle, in denen in Wettbüros, Gaststätten, Spielhallen oder sonstigen Einrichtungen die Teilnahme an Sportwetten, die nicht von der Staatlichen Lotterieverwaltung veranstaltet werden, angeboten wird. Den Betroffenen soll in einer kurzen Anhörung, die zwei Wochen nicht überschreiten soll, Gelegenheit zur Äußerung und zur Aufgabe der Tätigkeit gegeben werden. Wird die Tätigkeit fortgesetzt, soll in allen Fällen die Untersagung angeordnet und unverzüglich durchgesetzt werden.“
Vorzugehen ist laut Schmid weiter gegen die Teilnahme an Wetten über so genannte Betomaten (Terminals zur Abgabe von Sportwetten). Bei ihnen soll neben der sicherheitsrechtlichen und sofort vollziehbaren Untersagungsanordnung die unverzügliche Entfernung der Betomaten durchgeführt werden.
Vorzugehen sei außerdem gegen alle Fälle der Banden- und Plakatwerbung für private Sportwetten.
In bereits anhängigen Verfahren, in denen die sofortige Vollziehung durch Gerichtsbeschluss ausgesetzt worden war, ist durch Antrag bei Gericht eine umgehende Prüfung der Aussetzung herbeizuführen.
Gewerbeanzeigen, welche die Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen oder die private Vermittlung von Wetten zum Gegenstand haben, dürften nicht mehr angenommen werden.
„In sämtlichen Fällen, in denen wegen unerlaubter Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten eine Untersagung ausgesprochen wird, ist das zuständige Finanzamt zu unterrichten.“
Vorzugehen sei des weiteren gegen die Werbung für nicht vom Freistaat Bayern veranstaltete Wetten im Internet. Zuständig hierfür ist die Regierung von Mittelfranken.
„Alle erforderlichen Maßnahmen sind möglichst frühzeitig zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Sicherheitsbehörden und, soweit erforderlich, den Finanzbehörden abzustimmen. In geeigneten Fällen sollen sofort vollziehbare Untersagungsanordnungen und strafprozessuale Maßnahmen parallel durchgeführt werden.“
Georg Schmid: „Das Vorgehen gegen die illegale Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten lässt sich von dem klar erkennbaren Ziel des Bundesverfassungsgerichtsurteils leiten, unverzüglich der bisherigen Rechtslage entsprechende und zugleich den Schutz vor Wett- und Spielsucht sicherstellende Verhältnisse herbeizuführen.“