Sportwetten: Ende des Konzessionen-Vergabeverfahrens nicht in Sicht
Die bundesweiten Sportwetten-Konzessionen müssen doch nicht im Eilverfahren vergeben werden.
Der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden aufgehoben, mit dem dieses das Hessische Innenministerium verpflichtet hatte, in dem bereits seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI).
Das Innenministerium Hessens hatte Beschwerde gegen den Beschluß des VG Wiesbaden beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser Beschwerde wurde nun stattgegeben.
Vergabezeitpunkt wieder ungewiss
Das VG Wiesbaden hatte ursprünglich festgestellt, dass der ODS Oddset GmbH eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei. Dem folgte der VGH nicht. Grund dafür sei unter anderem, dass die ODS GmbH, im ersten Verfahren gar keine Beschleunigung des Verfahrens anstrebte, sondern vielmehr eine vorläufige Legalisierung oder Duldung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Dies unterstützte der VGH aber nicht.
Durch diese Entscheidung ist die Frage nach dem Zeitpunkt der Konzessionsvergabe wieder offen. Die Frist von drei Monaten, die ab Januar 2014 gezählt hätte, ist nun hinfällig. Bislang hat sich das Hessische Innenministerium noch nicht zu einem Vergabedatum geäußert.