28.03.2006

Sportwettenmonopol ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Sportwettenmonopol in seiner bisherigen Form gekippt. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf die Berufsfreiheit privater Wettanbieter, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit.

Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der „Wettleidenschaft“ tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu so genannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen.

Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten“ (AZ: 1 BvR 1054/01).

Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter.

Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte (der AutomatenMarkt berichtete).