Staatliches Sportwetten-Monopol auf der Kippe
Das staatliche Glückspielmonopol bei Sportwetten steht möglicherweise auf der Kippe. Dies deutete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu den so genannten Oddset-Wetten an.
Die Richter stellten kritischen Fragen zu den rechtlichen Grundlagen des Monopols und zu dem Widerspruch, dass der Staat die so genannten Oddset-Wetten anbietet, laut Gesetz aber zugleich die Spielsucht bekämpft.
Der Staatssekrektär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, verteidigte in der mündlichen Verhandlung das Monopol. Damit werde der „natürliche Spieltrieb“ der Bürger beim staatlichen Lotto-Block kanalisiert, Spielsucht verhindert und Begleitkriminalität vermieden. Zudem müsse die „ungezügelte Expansion“ von Wettangeboten im Fußballweltmeisterschaftsjahr 2006 verhindert werden, berichten die Agenturen ddp/afp über den Auftritt von Schmid in Karlsruhe.
Nach Ansicht des Klägerinnenvertreters Ronald Reichert geht es den Ländern bei dem Sportwettenmonopol allerdings nicht um die Bekämpfung der Spielsucht und die Kanalisierung des Spieltriebs, sondern „in Wahrheit um die Kanalisierung des Geldes“.
Der staatliche Lotto-Block, der bundesweit rund 500 Millionen Euro jährlich mit Sportwetten einnimmt, wirbt laut Reichert mit erheblichen Geldern für das, was er angeblich bekämpft. Oddset-Wetten könnten in bundesweit 25 500 Lotto- und Toto-Annahmestellen abgeschlossen werden, während der Post AG 12 000 Filialen für die Universalversorgung der Bürger ausreichten.
Diesen Widerspruch hinterfragte auch das Gericht: Für Oddset werde etwa mit dem Spruch geworben: „Wer nicht spielt hat schon verloren“ oder „Sicher zum Gewinn“.
Ein Slogan, den Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde als nahe an der Unlauterkeit bezeichnete.
Zudem sei Odsett in den Skandal um Produktplacement im Fernsehen verquickt und stelle die Werbung für Glückspiel als normal dar. Dies sei aber ein Widerspruch zum „Unerwünschtsein“ des Glückspiels.
Ob die rechtliche Basis ausreicht für die Aufrechterhaltung des Monopols oder ob gewerblichen Anbietern dieser Markt auch mit Blick auf das Europarecht geöffnet werden muss, wird das Gericht in einigen Monaten, vermutlich Anfang 2006, verkünden.
Geklagt hatte die Münchner Buchmacherin Irene Katzinger-Göth, die zusätzlich zu Pferdewetten noch Sportwetten zu festen Quoten ins Programm nehmen will.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin vor allem die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz) sowie des EU-Rechts.
Oddset-Sportwetten seien kein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, da die Sachkenntnis des Spielers für seinen Wettabschluss und die Höhe des Wetteinsatzes eine maßgebliche Rolle spiele.
Es handle sich auch nicht um eine gesellschaftlich unerwünschte Betätigung.
Einen Grund für die Monopolisierung der Oddset-Sportwetten beim Staat gebe es nicht, so die Buchmacherin.
Verwiesen wird unter anderem darauf, dass die Bürger über das Internet Sportwetten bei den im Ausland ansässigen Anbietern abschließen.
Auch diesem Faktum müsse schließlich Rechnung getragen werden.