15.05.2024

Termine für die Sachkundeprüfung in Bremen

Spielhallenbetreiber und mit der Leitung einer Spielhalle beauftragte Personen in Bremen müssen bis zum 30. Juni 2024 laut Paragraf 4b BremSpielhG eine Sachkundeprüfung ablegen.

Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) informiert, dass der Sachkundeprüfung eine sich über zwei Tage erstreckende und insgesamt elf Zeitstunden umfassende Schulung vorausgeht. Diese erstrecken sich auf folgende Module:

Modul 1: Rechtliche Rahmenbedingungen (drei Zeitstunden)
Modul 2: Basiswissen über Sucht (drei Zeitstunden)
Modul 3: Handlungskompetenzen (vier Zeitstunden)
Modul 4: Angebote der Suchtberatung (eine Zeitstunde)

Der NAV liefert in einem Rundschreiben weitere Informationen über die einzelnen Module, Termine und Anmeldeformalitäten: „Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Leistungskontrolle in einem Multiple-Choice-Verfahren am zweiten Schulungstag.“

Damit alle Spielhallenbetreiber oder mit der Leitung einer Spielhalle beauftragten Personen in Bremen rechtzeitig innerhalb dieser Frist eine Schulung absolvieren sowie eine Sachkundeprüfung ablegen können, sind für Mai 2024 ein Schulungs- und Prüfungsdurchgang und für Juni 2024 ein Schulungs- und Prüfungsdurchgang geplant.

Die Schulungstermine im Überblick:

- Schulungs- / Prüfungsdurchgang 1
Dienstag, 28. Mai 2024 und Mittwoch, 29. Mai 2024

und

- Schulungs- / Prüfungsdurchgang 2
Donnerstag, 6. Juni 2024 und Freitag, 7. Juni 2024.

Die Anmeldeunterlagen zu beiden Durchgängen können dem Verband zufolge ab sofort telefonisch in der Kanzlei Heinze Lange v. Senden (Ansprechpartnerin: Frau Schmidt) unter 0511 / 80 74 08 30 angefordert werden. Die Teilnehmerzahl in beiden Durchgängen ist laut NAV begrenzt.

Der Verband verweist auf den NAV-Mitgliederstammtisch am 23. Mai im Paulaner´s am Wehrschloss in Bremen, wo alle Fragen im Zusammenhang mit der Sachkundeprüfung auch noch einmal beantwortet werden. Anmeldungen werden unter infospam prevention@nordwestdeutscher-automatenverband.de entgegengenommen.