25.11.2005

Umsatzsteuer: Finanzgericht Niedersachsen lässt Revision zu

In dem vom Bundesverband Automatenunternehmer (BA) finanziell unterstützten Musterverfahren gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide wegen der europarechtswidrigen Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten hat das Finanzgericht Niedersachsen (Urteil vom 9. November 2005, Az.: 5 K 249/05) die Klage abgewiesen.

Das Gericht hat aber ausdrücklich die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

„Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Niedersachsen den Weg frei gemacht, die Frage der Bestandskraftdurchbrechung im Revisionsverfahren vor dem BFH vorzutragen. Es wird angestrebt, dass der BFH wegen dieser europarechtlich relevanten Frage den Europäischen Gerichtshof anruft“, erklärt BA-Geschäftsführer Harro Bunke.