17.03.2006

Umsatzsteuer kommt mit größter Wahrscheinlichkeit zurück

Die Umsatzsteuer für Erlöse aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten kommt mit größter Wahrscheinlichkeit zurück. Bund und Länder haben sich grundsätzlich geeinigt. Detailfragen müssen aber noch geklärt werden.

Am Freitag, 17. März, hat der Bundestag das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in zweiter und dritter Lesung beraten. Darin enthalten ist eine Änderung von Paragraf 4 Nr. 9b des Umsatzsteuergesetzes. Dadurch sollen die Umsätze der Spielbanken der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Der Bundestag stimmte dem Gesetz gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der Grünen sowie der Fraktion „PDS/Die Linke“ zu.

Der Bundesrat wird sich am 7. April mit der Thematik befassen, da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Wenn die Länderkammer zustimmt, ist das Gesetzgebungsverfahren beendet und die Umsatzsteuer kommt zurück. Anderenfalls kommt es zu einem Vermittlungsverfahren.

Nach Angaben der AMA-Verbände wurde die Besteuerung gewerblich betriebener Geld-Gewinn-Spiel-Geräte bei den Beratungen im Bundestag nicht besonders hervorgehoben.