Ungewohnte Ruhe in Hamburg
In Sachen Hamburgisches Spielhallengesetz herrscht im Moment Ruhe. Ob es die Ruhe vor dem Sturm ist, weiß man nicht genau. Das wurde bei der Versammlung des Hamburger Automaten Verbandes (HAV) am Montag deutlich.
Hintergrund ist die Tatsache, dass das Hamburger Verwaltungsgericht die Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse in der Hansestadt allein auf Basis des Auswahlkriteriums „älteste Konzession“ verworfen, das Oberverwaltungsgericht aber für in Ordnung befunden hatte. Beide Entscheidungen fielen in Eilverfahren, sodass noch keine Rechtssicherheit herrscht.
Erschwerend kommt hinzu, dass Spielhallenbetreiber eine Entscheidung auf Basis eines einzigen Kriteriums und ohne Berücksichtigung zum Beispiel qualitativer Leistungen für verfassungswidrig halten und entsprechend geklagt haben. Auch die Maßgabe der Karlsruher Richter aus dem Frühjahr 2017, dass am Ende des Auswahlprozesses die größtmögliche Anzahl von Spielhallen übrig bleiben soll, ist in der Hansestadt noch nicht berücksichtigt.
Die nach der Eilentscheidung des OVG ergangenen Schließungsverfügungen wurden jedenfalls noch in keinem Fall vollzogen, „vermutlich aus Angst vor eventuellen Regressforderungen, falls die Freie und Hansestadt Hamburg am Ende juristisch unterliegt“, so Verbandsjustiziar Sven Achnitz.
HAV-Vorsitzender Gundolf Aubke sagte dazu: „Bis heute wurde in Hamburg auf Grund des Spielhallengesetzes noch keine einzige Konzession zwangsweise geschlossen. Meinetwegen kann das auch so bleiben.“
Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung des HAV finden Sie in unserer Juli-Ausgabe.