16.02.2023

Update Netzsperre: Auch VG Düsseldorf hält Sperrung illegaler Glücksspiel-Websites für unrechtmäßig

Nach dem OVG Rheinland-Pfalz hat nun mit dem VG Düsseldorf ein zweites Gericht die Sperrung illegaler Glücksspiel-Websites für unrechtmäßig erklärt.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar 2023 die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an die Telekommunikationsdienstleister erteilten Anordnungen zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Websites für unrechtmäßig erklärt. Darüber informiert der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) in einer Pressemitteilung.

Nach OVG Rheinland-Pfalz nun auch VG Düsseldorf

Die Entscheidung decke sich mit der nur wenige Tage zuvor gefällten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz und stelle damit einen weiteren Rückschlag für die Vollzugsabteilung der GGL dar, so der DSWV.

„Den Beschlüssen zufolge sind die Access-Provider keine gemäß Telemediengesetz verantwortlichen Diensteanbieter, gegen die Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspiel-Portale ergriffen werden können“, teilt der DSWV mit.

Nach nun bereits zwei Entscheidungen dieser Art könne die GGL nicht mehr auf die Vollzugsmaßnahme IP-Blocking setzen.

DSWV fordert alternative Maßnahmen

Umso dringender ist es laut DSWV nun, dass die Behörde zu alternativen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzmarkts greife und die legalen Anbieter stärke – zum Beispiel durch eine zügige Erweiterung des Wettprogramms und die Abkehr von der manuellen Prüfung von Einzelspielen.

Der Beschluss des VG Düsseldorf vom 3. Februar 2023 hat das Aktenzeichen: 3 L 2261/22.