22.07.2022

VBG: Mitgliedsunternehmen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, wie zum Beispiel Spielhallenunternehmen, erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) informiert in einem "BAdirekt" darüber, dass Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer erhalten.

Die neue Unternehmensnummer löst somit die verschiedenen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Ziel dieser neuen einheitlichen Unternehmensnummer sei ein einheitlicher Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung.

Umstellung erfolgt automatisch

Laut VBG erfolgt die Umstellung automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. „Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten im Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kundennummer zu verwenden“, teilt die VBG mit.

Neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern

Die neue Unternehmensnummer besteht insgesamt aus 15 Ziffern. Die VBG erläutert auf ihrer Webseite: „Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).“

Mehrere Unternehmen = mehrere Unternehmensnummern

Mitgliedsunternehmen müssten sich nicht extra kümmern, da die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023 erfolge. „Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern“, so die VBG.

Lohnnachweis digital

Unternehmen die an dem UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital) teilnehmen, müssen ab dem Meldejahr 2023 bei der Abfrage von Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie bei eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer verwenden.

„Die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 kann wie gewohnt ab dem 1. November 2022 über das Entgeltabrechnungsprogramm durchgeführt werden. Um die Umstellung zu erleichtern, ist die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 noch mit der bisherigen Kundennummer möglich. Mit den Stammdaten wird die neue Unternehmensnummer dann automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übermittelt“, informiert der BA.

Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren würden bis auf die Kundennummer unverändert bleiben. Diese werde durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Unternehmer benötigen ansonsten keine neuen Zugangsdaten.

Weitere Informationen zur Unternehmensnummer finden Sie unter www.vbg.de/unrs
Informationen zum UV-Meldeverfahren finden Sie unter www.vbg.de/LNdigital