Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland trifft sich erstmals online
Zum ersten Mal fand eine Mitgliederversammlung des Verbandes Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland online statt. Im Fokus standen der aktuelle Stand bei den Landesspielhallengesetzen sowie die Einführung eines Sperrsystems. Rund 50 Automatenkaufleute ließen sich informieren.
Verbandsjustiziar Hendrik Meyer erklärte, dass es sich bei den aktuellen Gesprächen vor allem um die sogenannte Öffnungsklausel im Glücksspielstaatsvertrag drehe. Sie gestatte es zum einen, Mehrfachkonzessionen noch eine Weile „am Leben zu erhalten“ und zum anderen vom vorgegebenen Mindestabstand abzuweichen. Jedes Bundesland entscheide selbst, ob es diese Optionen zieht und wenn ja für wie lange. Strenge Qualitätsmaßstäbe wären in jedem Fall die Voraussetzung.
Jedes Land entscheidet selbst
„Nach Stand der Dinger werden Berlin und Brandenburg von der Öffnungsklausel auf keinen Fall Gebrauch machen. Die anderen überlegen noch“, sagte Meyer. Positive Signale hat Vorsitzender Thomas Breitkopf diesbezüglich aus Sachsen-Anhalt empfangen: „Das Land wird aller Voraussicht nach von der Öffnungsklausel nach Paragraf 29, Absatz 4, Glücksspielstaatsvertrag Gebrauch machen. Dort sollten wir erstmal nichts unternehmen.“
Auf ähnlich gute Nachrichten hofft man aus Sachsen. Laut der DAW-Beauftragten für Länderkommunikation, Katrin Wegener, seien zu der dortigen Anhörung fünf Experten eingeladen gewesen, „die alle unserer Argumentation folgten“. Es gehe in Sachsen klar in Richtung §29, Abs. 4 und zwar mit der politischen Begründung, dass sich terrestrisches Spiel besser kontrollieren lasse.
Sperrdatei mit vielen Bußgeldtatbeständen
Zum Thema Sperrdatei berichtete BA-Justiziar Stephan Burger, dass es Aufgabe der Spielhallenbetreiber, aber auch der Wirte sei, Spielwillige anhand eines Ausweisdokuments zu identifizieren, ihre Daten mit der beim Land Hessen geführten zentralen Sperrdatei abzugleichen und sie gegebenenfalls vom Spiel auszuschließen.
„Es gibt dabei eine Reihe von Bußgeldtatbeständen, bei denen bis zu 500 000 Euro drohen“, warnte Burger. „Herangezogen wird immer der Veranstalter des Spiels. Wahrscheinlich ist es nötig, den ein oder anderen Aufstellvertrag mit den Gastwirten noch einmal zu überarbeiten.“
Abschließend drückte Vorsitzender Breitkopf die Hoffnung aus, dass man sich im Herbst wieder persönlich treffen könne, um die Regularien einer Jahreshauptversammlung – Vorstandsbericht, Finanzen, Wahlen – nachzuholen. Als angepeilten Termin nannte er den 16. November.
Ein ausführlicher Bericht folgt in unserer April-Ausgabe.