06.01.2006

Vergnügungssteuer im hohen Norden: Kommunen kooperieren

Positive Nachrichten aus dem Norden: Viele Kommunen verhandeln mit den Automatenunternehmern.

In Schleswig-Holstein ist eine Vergnügungssteuer-Vereinbarung örtlicher Automatenunternehmer mit der Gemeinde Trappenkamp zu Stande gekommen.

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung haben die Kaufleute gemeinsam mit dem Bürgermeister einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

Bereits am 15. Dezember hatte die Gemeindeversammlung einstimmig die neue Vergnügungssteuersatzung gebilligt.

Die Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss hatte der Automaten-Verband Schleswig-Holstein (ash) und Irene Kizina gemeinsam geführt.

Die am 1. Januar in Kraft getretene Satzung sieht eine Vergnügungssteuer in Höhe von sieben Prozent auf die Kasse vor. Dies gilt sowohl für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit als auch für Unterhaltungsgeräte.

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. In monatlichen Raten werden Abschläge als Vorauszahlungen geleistet – zum Jahresende wird lediglich ein Abgleich vorgenommen.

„Die Zahlung zukünftiger Vergnügungssteuern wurde so einfach wie möglich gestaltet. So dass es praktisch keinen Mehraufwand gibt – weder für die Gemeinde noch für uns Unternehmer“, freuen sich die Kaufleute.

Für die Vergangenheit werden sämtliche gezahlten Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für die Jahre 2003, 2004 und 2005 zurückgezahlt.

Im Übrigen nehmen die Unternehmer die anhängigen Klagen zurück. Eine ähnliche Satzung wurde auch am 21. Dezember von den Gremien der Stadt Neumünster verabschiedet.

Der ash kommentiert: „Die Vertragsabschlüsse und der Erlass der neuen Satzungen sind wegweisend. Die Änderung der Rechtssprechung zur Vergnügungssteuer hat den Weg eröffnet, mit Städten und Gemeinden konstruktive Gespräche zu führen und gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen, wenn die Städte und Gemeinden hieran interessiert sind.“