Verwaltungs-Berufsgenossenschaft will mehr Geld
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat den Bundesverband Automatenunternehmer (BA) davon unterrichtet, dass seit dem 1. Januar ein neuer Gefahrtarif gilt. Für Spielstättenbetreiber wird es teurer.
„Mit großem Unverständnis haben wir den Unterlagen entnehmen müssen, dass die Unternehmensart „Spielstätte“ mit anderen Unternehmensarten des Freizeitbereichs zu der neuen Unternehmensart „Unternehmen für Freizeitgestaltung“ zusammengefasst worden ist“, erklärt BA-Geschäftsführer Harro Bunke. „Mit dieser Zusammenfassung geht eine Anhebung der Gefahrklasse von bisher 2,17 auf jetzt 2,94 einher!“
Der Bundesverband hat gegenüber der VGB gegen diese einseitige Gefahrklassenerhöhung protestiert und empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, gegen den Veranlagungsbescheid mit den Gefahrklassen auf der Grundlage des Gefahrtarifs 2007 Widerspruch einzulegen. Der Veranlagungsbescheid soll nach Angaben der VGB im Juni 2007 verschickt werden.
„Das einseitige Vorgehen der VGB steht unseres Erachtens in krassem Widerspruch zu den umfangreichen Sicherungsmaßnahmen, die Spielstättenbetreiber flächendeckend durchgeführt haben“, sagt Bunke.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weise seit Jahren einen Rückgang der Raubüberfälle auf Spielstätten aus. Auch sei man seitens des BA verwundert, dass der Verband trotz jahrelanger, konstruktiver Mitarbeit im Fachausschuss für das Sachgebiet „Spielstätten“ zu der beabsichtigten Gefahrtarifveränderung für Spielstätten nicht im Vorfeld angehört worden sei.
„Sobald uns das Antwortschreiben der VGB vorliegt, werden wir über das weitere Vorgehen informieren“, erklärt der BA-Geschäftsführer. „Zunächst bleibt es aber noch bei dem alten Gefahrtarif von 2001. Auf dieser Grundlage wird die VGB die Beitragsbescheide für 2006 voraussichtlich im April verschicken.“