Verwaltungsgericht Schleswig: Kieler Vergnügungssteuersatzung ist nichtig

Nach jahrelangem vergeblichen Kampf hat der Automaten-Verband Schleswig-Holstein jetzt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eine wichtige Schlacht gewonnen: Die Richter erklärten die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kiel für nichtig. Die Vergnügungssteuerbescheide von Januar bis Juni 1997 wurden aufgehoben.
In der mündlichen Verhandlung am 7. April wurden insbesondere drei Problemfelder ausführlich diskutiert:
1. Die kalkulatorische Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer,
2. die Rechtswidrigkeit der mit festen Beträgen pauschal erhobenen Steuer sowie
3. die Höhe der Steuer im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofes, demzufolge die Steuerbelastung nur so hoch sein darf, dass immer noch angemessene Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn übrig bleibt.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Dennoch spricht Verbandsjustiziar Lüder Gause von einem „strategischen Sieg“, weil erstmals ein Gericht die Vergnügungssteuer in ihrer bisherigen Form und Ausprägung grundsätzlich infrage stellt. Möglich geworden sei diese Entscheidung nur, weil die Vergnügungssteuerbeauftragte des Verbandes, Irene Kizina, dem Gericht die von den Mitgliedern umfangreich zur Verfügung gestellten anonymisierten Betriebsdaten präsentieren konnte.