30.01.2004

VG Darmstadt sieht Fungames als Geräte mit Gewinnmöglichkeit

Das Verwaltungsgericht Darmstadt bewertete Fungames in einem Eilverfahren als Geräte mit Gewinnmöglichkeit, die eine Zulassung der PTB benötigen. Es ordnete die sofortige Vollziehung der von der Ordnungsbehörde geforderten Abräumung der Geräte an. Das teilt das Forum für Automatenunternehmer in einem Mitglieder-Sonderrundschreiben mit.

Das Gericht kommt zu der Auffassung, ersparte Aufwendungen seien „Gewinne“. Sowohl die mögliche Rückerlangung eines hinterlegten Betrages als auch das zeitversetzte Weiterspiel mit Weiterspielmarken ohne erneuten Geldeinsatz seien deshalb als Gewinnmöglichkeit zu werten.