03.01.2014

coinbox Webfilter

„Das sogenannte „Internetverbot“ ist im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt und gilt auch für Spielhallen“, schreibt avara. Danach ist das Aufstellen und Betreiben von Geräten, an denen Online-Glücksspiel möglich ist, unzulässig. Mit dem Einsatz eines zuverlässigen Filters könnten Internetterminals dennoch aufgestellt werden, so das Unternehmen. Der coinbox Webfilter soll alle unzulässigen Seiten sicher blockieren. Er ist für den Aufsteller leicht zu bedienen und arbeitet unbemerkt im Hintergrund; Manipulation durch Terminal-User sind nicht möglich. Die intuitiv zu bedienende Konfigurationsoberfläche ist in die coinbox-Software integriert. Das heißt: keine Extra-Software, keine manuellen Updates von Filter- oder URL-Listen. Der coinbox Webfilter umfasst rund 140 Inhalts-Kategorien wie „Pornografie“, „Glücksspiel“ oder „Drogen“ und hat bereits sechs Billionen Webseiten kategorisiert. Täglich kommen hunderttausende hinzu. Möchte der Gast eine Glücksspiel-Webseite öffnen, wird im Hintergrund verzögerungsfrei in der Webfilter-Datenbank nach dieser Seite gesucht und die zugehörige Kategorie – in diesem Fall „Glücksspiel“ – ermittelt. Hat der Terminalbetreiber die Anzeige von Glücksspielseiten verboten, wird die Seite nicht geöffnet.